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Stichtag: 07. August 1950 - Einweihung des Amtsgerichts

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Zum 1. Januar 1815 richteten die an den Rhein zurückgekehrten Preußen Land- und Stadtgerichte ein, so auch im alten Gerichtsstandort Wesel. Die Unterbringung dieses Vorläufers des erst 1879 eingerichteten Amtsgerichtes war ein dauerndes Ärgernis. Seit 1522 waren alle Gerichte im Weseler Rathaus am Großen Markt untergebracht. Das sollte 1815 beibehalten werden, was sich jedoch wegen des Raumbedarfs als wenig praktisch erwies. Es wurden nicht nur zahlreiche Diensträume benötigt, sondern auch ein festes Gefängnis. So mietet sich das Gericht in das Fraterhaus in der Ritterstraße ein und bezog spätestens in den 1830er Jahren das Gebäude Ritterstraße 313 auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Natürlich drängten die Richter seit den 1840er Jahren auf die Errichtung eines Neubaus, der lange aus Kostengründen abgelehnt wurde.

Erst im Jahre 1869 wurde auf den Grundstücken Ritterstraße 312-314 - zwei Häuser waren zwischenzeitlich angekauft und zu Gerichtszwecken (Gefängnis) benutzt worden - ein neues Gerichtsgebäude, das spätere Amtsgericht, gebaut. Es war zweigeschossig, mit einem Terrakottafries am Sims, hatte ein flaches Walmdach und erstreckte sich von der Schmidtstraße bis zur Bierbrauerstraße. Der Eingang befand sich an der Ecke Schmidt-/Ritterstraße. Die lange Front an der Ritterstraße wurde durch einen Mittelrisalit aufgegliedert. Das Gefängnis war im westlichen Trakt Ritterstraße/Bierbrauerstraße untergebracht.

Am Ende des Zweiten Weltkrieges wurde das Gebäude erheblich beschädigt. In den wilden Monaten nach der Einnahme Wesels durch die Alliierten wurde das Gericht von polnischen Zwangsarbeitern geplündert und in Brand gesteckt. Wiederaufgebaut wurde erst einmal nur der östliche Teil bis zum Mittelrisalit. So war es dem Amtsgericht möglich, schnell wieder an den alten Standort zu gelangen und die beengten Verhältnisse im Kasino am Kaiserring, wo es seit Dezember 1946 provisorisch untergebracht war, hinter sich zu lassen. Im Sommer 1950 konnte der wiederhergestellte Teil bezogen werden. Am 7. August 1950 wurde das Amtsgericht mit einer kleinen Feierstunde offiziell eingeweiht. Der Landgerichtspräsident Dr. Thomas und der Oberlandesgerichtspräsident Werner Baerns aus Düsseldorf übergaben das Gebäude an den leitenden Amtsgerichtsrat Julius Büscher.

Beim Bau war man, wie damals üblich, äußerst sparsam vorgegangen. Die Fassade, die zum größeren Teil zerstört war, wurde erneuert, auf den Terrakottafries jedoch verzichtet. Das Innere des Gebäudes wurde umgestaltet und den modernen Gegebenheiten angepasst. Als Ersatz für den Großen Gerichtssaal, der sich im nicht wieder aufgebauten Mittelteil befand, hatte man zwei größere Räume zusammengelegt. Der Mittelteil und das sich daran anschließende Gefängnis blieben erst einmal als Ruine stehen. Eine Erneuerung des erheblich zerstörten Gefängnisses war sowieso nicht geplant, da mittlerweile Gefangene in größeren Anstalten untergebracht wurden. Die Ruinen wurden einige Jahre später abgetragen. Anstelle des Mittelteils wurde in der Ritterstraße 1956 ein Neubau errichtet, der sich an das schon bestehende Gebäude anschließt.

Das Amtsgericht ist seit 1984 im ehemaligen Jungengymnasium am Herzogenring untergebracht. Das Gebäude an der Ritterstraße wurde im selben Jahr vom Arbeitsgericht bezogen.

 

(Autor: Dr. Martin Wilhelm Roelen)