Aufgrund der §§ 7, 41, 107 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Juli 2024 (GV. NRW. S. 444), in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2004 (GV. NRW S. 644 ber. 2005 S. 15), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GV. NRW. S. 136) hat der Rat der Stadt Wesel in seiner Sitzung am 08.07.2025 die folgende Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Abfall, Straßen, Grünflächen – Betrieb für kommunale Dienstleistungen der Stadt Wesel – ASG“ beschlossen:
§ 1
In Satz 1 der Präambel wird vor „Bürger“ „Bürgerinnen und“ eingefügt.
In Satz 2 der Präambel wird „Mitarbeitern bewußt“ durch „Mitarbeitenden bewusst“ ersetzt.
§ 2
In § 4 Abs. 1 Satz 1 wird vor „Bürger“ „Bürgerinnen und“ eingefügt.
In § 4 Abs. 1 Satz 3 wird „einen sachkundigen Bürger, der“ durch „eine sachkundige Bürgerin bzw. einen sachkundigen Bürger, die/der“ ersetzt.
In § 4 Abs. 1 Satz 4 wird „der benannte sachkundige Bürger“ durch „die benannte sachkundige Bürgerin bzw. der benannte sachkundige Bürger“ ersetzt.
§ 4 Abs. 1 Satz 5 und 6 werden wie folgt gefasst:
„Der Rat wählt darüber hinaus Stellvertretende entsprechend seiner Geschäftsordnung. Scheidet ein Mitglied oder eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter aus dem Betriebsausschuss aus, so wählt der Rat auf Vorschlag der Gruppe, die die Ausgeschiedene bzw. den Ausgeschiedenen vorgeschlagen hat, eine Nachfolgerin bzw. einen Nachfolger.“
In § 4 Abs. 2 S. 3 wird nach „Bürgermeisterin“ „bzw. der Bürgermeister“ eingefügt.
In § 4 Abs. 2 S. 4 wird nach „Ihr“ „/ihm“ eingefügt.
§ 4 Abs. 3 erhält folgende, neue Fassung:
„Der Betriebsausschuss berät alle Angelegenheiten vor, die vom Rat der Stadt Wesel zu entscheiden sind.“
In § 4 Abs. 4 S. 1 wird „Beschlußfassung“ geändert zu „Beschlussfassung“.
In § 4 Abs. 4 Satz 2 wird „Bürgermeisterin mit dem Vorsitzenden des Betriebsausschusses“ durch „Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister mit der oder dem Ausschussvorsitzenden“ ersetzt.
In § 4 Abs. 5 erhält folgende, neue Fassung:
„In Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Betriebsausschusses unterliegen, kann, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet, die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister mit der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzenden des Betriebsausschusses oder einem anderen, dem Rat angehörenden Ausschussmitglied des Betriebsausschusses entscheiden. § 60 Abs. 2 GO NRW gilt entsprechend.“
In § 4 Abs. 6 Zif. 3 wird vor „eines Wirtschaftsprüfers“ „einer Wirtschaftsprüferin bzw. “ eingefügt.
§ 3
In § 5 Abs. 3 Satz 1 wird vor „eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters“ „einer ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiterin bzw.“ eingefügt.
§ 4
In der Überschrift des § 6 wird nach „Bürgermeisterin“ „bzw. Bürgermeister“ eingefügt.
In § 6 Abs. 1 Satz 1 wird nach „Bürgermeisterin“ „bzw. der Bürgermeister“ eingefügt.
In § 6 Abs. 1 Satz 2 wird nach „Bürgermeisterin“ „bzw. den Bürgermeister“ eingefügt.
In § 6 Abs. 2 Satz 1 wird nach „Bürgermeisterin“ „bzw. der Bürgermeister“ eingefügt.
In § 6 Abs. 2 Satz 3 wird nach „Bürgermeisterin“ „bzw. des Bürgermeisters“ eingefügt.
In § 6 Abs. 2 Satz 4 wird nach „Bürgermeisterin“ „bzw. dem Bürgermeister“ eingefügt.
In § 6 Abs. 3 Satz 1 wird nach „Bürgermeisterin“ „bzw. der Bürgermeister“ eingefügt.
§ 5
In der Überschrift des § 7 wird vor „des Kämmerers“ „der Kämmerin bzw.“ eingefügt.
In § 7 Abs. 1 Satz 1 wird vor „dem Kämmerer“ „der Kämmerin bzw.“ eingefügt.
§ 6
In § 8 Abs. 2 wird „§ 17 Abs. 2“ durch „§ 18 Abs. 2“ ersetzt.
§ 7
§ 13 wird „Jahresabschluß“ durch „Jahresabschluss“ ersetzt.
In § 13 Abs. 1 Satz 2 wird nach „Bürgermeisterin“ „bzw. dem Bürgermeister“ eingefügt.
§ 8
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung/ortsrechtliche Bestimmung der Stadt Wesel wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Eine Veröffentlichung erfolgt ebenfalls unter www.wesel.de.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung/Verordnung/Richtlinie nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung/ortsrechtliche Bestimmung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) die Bürgermeisterin hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Wesel, den 09.07.2025
gezeichnet
Ulrike Westkamp
Bürgermeisterin