Inhalt

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 19.09.2017, erneuter Aufstellungsbeschluss, Veröffentlichung im Internet sowie öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 155 "An der Bocholter Bahn" der Stadt Wesel

Publiziert am

Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Wesel vom 10.07.2025

Die Öffentliche Bekanntmachung ist im Amtsblatt der Stadt Wesel unter https://abi.wesel.de abrufbar. 

 

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 19.09.2017 und erneuter Aufstellungsbeschluss, Veröffentlichung im Internet sowie öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 155 "An der Bocholter Bahn" der Stadt Wesel für nachstehend abgebildeten Geltungsbereich im Ortsteil Wesel-Feldmark:

 

Abbildung des räumlichen Geltungsbereiches von Bebauungsplan Nr. 155 "An der Bocholter Bahn"

Der Rat der Stadt Wesel beschloss in seiner Sitzung am 20.05.2025 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 19.09.2017 sowie die erneute Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 155 “An der Bocholter Bahn“ der Stadt Wesel. 

Der Rat der Stadt Wesel billigte in seiner Sitzung am 08.07.2025 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 155 "An der Bocholter Bahn" der Stadt Wesel und beschloss die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung. 

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) wird der Planentwurf mit Entwurfsbegründung und Umweltbericht sowie mit den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Zeit

vom 14.07.2025 bis einschließlich 18.08.2025

im Internet unter www.wesel.de/buergerbeteiligung veröffentlicht. 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen im Rathaus (Erweiterung) der Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, auf dem Flur vor den Zimmern 332 bis 334, montags bis freitags während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung. 

Planungsziel ist der Lückenschluss der neuen Planstraße, die am Kreuzungspunkt Emmericher Straße / Holzweg / Julius-Leber-Straße beginnt und am Kreuzungspunkt Hamminkelner Landstraße / Friedrich-Geselschap-Straße / Zufahrt Berufskolleg Wesel endet. Zudem wird eine Park & Ride Anlage geplant. Südlich der Planstraße soll das vorhandene Mischgebiet (MI) erweitert werden. Im Nördlichen Bereich entlang der Bocholter Bahn wird eine Versickerungs- und MSPE-Fläche geplant.

Mit dem Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 155 "An der Bocholter Bahn" (Blatt A und B) liegen folgende Informationen aus:

  • Übersichtsplan
  • Geltungsbereich
  • Sonstiger Geltungsbereich für externen Ausgleich
  • Textliche Festsetzungen
  • Derzeitiges Planungsrecht
  • Darstellung 38. Änderung Flächennutzungsplan
  • Begründung Teil A – Städtebaulicher Teil
  • Begründung Teil B – Umweltbericht
  • Umweltbezogene Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
  • Abwägung samt Anregungen (Stellungnahme der Verwaltung) aus der Sitzung des Rates vom 08.07.2025
  • Stadt Wesel, Artenschutzprüfung Bebauungsplan Nr.155, Stand: 06.06.2025
  • Stadt Wesel, Umweltprüfung/ Landschaftspflegerischer Begleitplan Bebauungsplan Nr.155, Stand: 17.06.2025
  • Ingenieurgesellschaft H2P mbH, “Planung der Entwässerungseinrichtungen Bebauungsplan Nr. 155 An der Bocholter Bahn in Wesel“, Stand: 05.06.2025, inklusive Erläuterungsbericht zu den versickerungstechnischen Untersuchungen geologie:büro Stand 2015
  • DB Netz AG, Erläuterungsbericht ABS 46/2 Grenze D/NL – Emmerich – Oberhausen, Stand: 08.03.2021
  • Peutz Consult GmbH, „Schalltechnische Untersuchung für das Bebauungsplanverfahren Nr. 155 "An der Bocholter Bahn" der Hansestadt Wesel“, Stand: 16.06.2025
  • Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG, Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 154 „Am Hessenweg“ in Wesel – hier: Leistungsfähigkeitsuntersuchung des Knotenpunktes L7 / Holzweg / Julius Leber-Straße, Stand: März 2018
  • Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG, Ergänzung zur Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 154 "Am Hessenweg" in Wesel – hier: Leistungsfähigkeitsuntersuchung des Knotenpunktes L 7 / Holzweg / Julius-Leber-Straße, Stand: Juli 2018
  • Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG, Stellungnahme per Mail vom 02.05.2025
  • GMA, Einzelhandelskonzept für die Hansestadt Wesel 2020, Juli 2020
  • Information zum Datenschutz in der Bauleitplanung
  • Verteilerliste

Nachfolgend genannte umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

Umweltinformationen 
Begründung Teil A – Städtebaulicher Teil, Stadt Wesel

Neben den städtebaulichen Aspekten wurden die Belange bezüglich der Behandlung des Niederschlagswassers, geplanter Grünflächen und Anpflanzungen, Ausgleichsmaßnahmen, artenschutzrechtlicher Belange, Möglichkeiten zur Nutzung der Solarenergie, des Schallschutzes, der Altlasten in Form von Kampfmitteln, des Klimaschutzes, der archäologischen Befundsituation im Plangebiet und des Schutzguts Boden bewertet.

Betrachtet wurde weiterhin die Beurteilung des Eingriffs in Natur und Landschaft sowie die Beurteilung des Eingriffs zum Vorrang der Innenentwicklung.

Begründung Teil B – Umweltbericht, Stadt Wesel
Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung. Gegenstand der Umweltprüfung als Grundlage des Umweltberichts ist die Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie die Ermittlung und Beschreibung der möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter und deren Wechselwirkungen. Im Einzelnen:

Schutzgut „Mensch, Gesundheit und Bevölkerung“

 

 

  • Untersuchung des Plangebiets in Bezug auf zeitweise Staub-, Lärm- und Geruchsentwicklungen aufgrund der Bautätigkeiten im Geltungsbereich.  
  • Betrachtung des Plangebiets bezüglich der Auswirkungen einer Bebauung auf das Kleinklima.
  • Untersuchung des Wohn- und Wohnumfeldpotenzials sowie der Eignung des Plangebiets für Erholungszwecke.

Schutzgut „Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“

 

  • Bewertung der Bedeutung der im Plangebiet vorhandenen Biotoptypen für den Biotop- und Artenschutz.
  • Ermittlung der vorhandenen Biotoptypen sowie des notwendigen ökologischen Ausgleichs
  • Erfassung und Bewertung des Vorkommens planungsrelevanten Pflanzen- und Tierarten, insbesondere Brutvögeln sowie Fledermäusen im Plangebiet

Schutzgut „Boden/Fläche“

 

  • Untersuchung der Bestandssituation des Plangebietes und der Auswirkungen der Planung in Bezug auf die Funktionen des Bodens, Bodentypen, schutzwürdige Böden sowie Altlasten.
  • Ermittlung des notwendigen bodenschutzrechtlichen Ausgleichs

Schutzgut „Wasser“

 

  • Es wird die Fließrichtung des Grundwassers, die Wasserbelastung, die Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung, sowie die Versickerung thematisiert.

Schutzgut „Klima/Luft“

 

  • Beschreibung des Plangebietes im Hinblick auf den zugehörigen Klimabereich, die Niederschlagsmenge und die Durchlüftung.
  • Untersuchung des Plangebietes im Hinblick auf die Auswirkungen der Versiegelungen von Grünflächen auf das Klima.
  • Bewertung des Plangebietes anhand der Kriterien thermische Belastung tags / nachts sowie Kaltluftaustausch.

Schutzgut „Landschaft“

 

  • Beschreibung und Bewertung des geplanten Eingriffs im Plangebiet in Bezug auf das Landschaftsbild anhand der im und um das Plangebiet vorhandenen Landschaftsbildeinheiten. Untersuchung des Plangebietes in Bezug auf vorkommende Naturdenkmäler.
  • Beschreibung der anlagebedingten Auswirkungen auf das Schutzgut.

Schutzgut „Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter“

 

  • Untersuchung des Plangebietes in Bezug auf die Bestandssituation sowie Bau- und Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen.
Externe Ausgleichsmaßnahmen

Der durch den Bebauungsplan ermöglichte Eingriff kann nicht vollständig innerhalb des Plangebiets ausgeglichen werden, daher ist eine externe Kompensation in Höhe von 18.065 ökologischen Werteinheiten (ÖWE) erforderlich. Dieses Kompensationserfordernis wird auf den Flächen des Ökokontos der Stadt Wesel unter der Bezeichnung WSO-Ö-03 „In der Luft“ (Gemarkung Obrighoven, Flur 10, Flurstück 1458) erbracht.

Darüber hinaus ist ein bodenschutzrechtlicher Ausgleich für den Eingriff in einen schutzwürdigen Boden des Typs Plaggenesch notwendig. Dieser Ausgleich wird auf den Flächen des Ökokontos der Stadt Wesel unter der Bezeichnung WSO-Ö-03 „In der Luft“ (Gemarkung Obrighoven, Flur 10, Flurstück 1458) erbracht.

Abbildung des sonstigen Geltungsbereiches für den naturschutzrechlichen Ausgleich von Bebauungsplan Nr. 155 "An der Bocholter Bahn"
Abbildung des sonstigen Geltungsbereiches für den bodenschutzrechlichen Ausgleich von Bebauungsplan Nr. 155 "An der Bocholter Bahn"
Ingenieurgesellschaft H2P mbH, “Planung der Entwässerungseinrichtungen Bebauungsplan Nr. 155 An der Bocholter Bahn in Wesel“. Stand: 05.06.2025, inklusive Erläuterungsbericht zu den versickerungstechnischen Untersuchungen geologie:büro Stand 2015

Die Studie prüft und bewertet die Möglichkeiten, das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser abzuleiten und in öffentlichen Flächen ortsnah zur Versickerung zu bringen. 

Gegenstand des Erläuterungsberichts ist die Ermittlung der Boden- und Grundwasserverhältnisse sowie die Wasserdurchlässigkeit der Böden. Aufgrund der Ergebnisse wird geprüft, ob und in welcher Form eine Niederschlagswasserbeseitigung auf der Fläche möglich ist. Der Erläuterungsbericht ist als Anlage Bestandteil der Begründung.

 

Peutz Consult GmbH, „Schalltechnische Untersuchung für das Bebauungsplanverfahren Nr. 155 "An der Bocholter Bahn" der Hansestadt Wesel“. Stand: 16.06.2025

Die schalltechnische Untersuchung ermittelt und beurteilt auf der Basis aktueller Verkehrsmengen und der Prognosedaten der Bahnstrecken sowie der Straße die Geräuschsituation durch Verkehrslärm, Schienenlärm, P+R Parkplatz und Bushaltestelle im Plangebiet und schlägt bei Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte entsprechende Lärmminderungsmaßnahmen vor. Zudem werden die Beurteilungspegel nach DIN 4109 ermittelt und dargestellt. Die schalltechnische Untersuchung ist als Anlage Bestandteil der Begründung.

 

Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG, Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 154 „Am Hessenweg“ in Wesel – hier: Leistungsfähigkeitsuntersuchung des Knotenpunktes L7 / Holzweg / Julius Leber-Straße Stand: März 2018

Die Verkehrsuntersuchung beschäftigt sich mit der Leistungsfähigkeitsuntersuchung des Knotenpunktes L7/Holzweg/Julius-Leber-Straße für die beiden zu betrachtenden Varianten der neuen Verbindungsstraße (Tempo 50 bzw. Tempo 30) des Bebauungsplangebietes unter Berücksichtigung der durch die Stadt Wesel prognostizierten Streckenbelastungen. Sie untersucht, ob der Knotenpunkt die auftretenden Verkehre leistungsgerecht und sicher abwickeln kann und stellt hierzu die gegebenenfalls erforderlichen Ertüchtigungen dar. Die Verkehrsuntersuchung ist als Anlage Bestandteil der Begründung.

 

Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG, Ergänzung zur Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 154 "Am Hessenweg" in Wesel – hier: Leistungsfähigkeitsuntersuchung des Knotenpunktes L 7 / Holzweg / Julius-Leber-Straße Stand: Juli 2018

Die hier vorgelegte Ergänzung zum Bericht der Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplanes Nr. 154 „Am Hessenweg“ dient zur Klärung der von Straßen.NRW geforderten zusätzlichen Nachweise und Fragen 

• Berücksichtigung des Rückbaues der Zufahrt mit Rechtsabbiegestreifen an der Emmericher Straße (L 7) auf den Parkplatz-Komp sowie Herleitung des Aufkommens von 135 Kfz/Tag für den entfallenden Rechtsabbiegestreifen

• Leistungsfähigkeitsnachweise am Knotenpunkt L 7 / Holzweg / Julius-Leber-Straße unter Berücksichtigung des neuen Aufstellbereiches für Radfahrer sowie gesichert geführte Linksabbieger

• Zusätzliche Darstellung der Spitzenstundenbelastungen für die Analyse und Prognose. Die Ergänzung der Verkehrsuntersuchung ist als Anlage Bestandteil der Begründung.

 

Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG, Stellungnahme per Mail vom 02.05.2025

Die Stellungnahme stellt klar das in der Verkehrsuntersuchung zum BPL Nr. 154 auch das zukünftige Verkehrsaufkommen vom BPL Nr. 155 mitberücksichtigt wurden. Die Stellungnahme zur Verkehrsuntersuchung ist als Anlage Bestandteil der Begründung. 

 

Umweltbezogene Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Die umweltbezogenen Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschäftigen sich mit nachfolgend aufgeführten Themen:

  • Hinweise auf mögliche Relikte des 2. Weltkriegs, insbesondere konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen (Laufgraben)

    ·    Hinweis auf mögliche Lärmbeeinträchtigung durch überörtliche Straßen

    ·    Hinweis auf die Lage über Bergwerksfeldern

  • Hinweis auf hinreichende Löschwasserversorgung
  • Hinweis auf Berücksichtigung von Telekommunikationslinien bei Baumpflanzungen
  • Hinweis auf mögliche Lärmimmissionen aufgrund Flugverkehr
  • Hinweis auf einen Betriebsbereich im Sinne der Störfall-Verordnung
  • Hinweis auf bestehende Planung für den Ausbau der Bahnlinie Oberhausen-Emmerich-Staatsgrenze
  • Hinweis auf Überplanung einer vorgesehenen Ausgleichsmaßnahme (Verlegung erforderlich)
  • Hinweis auf die Notwendigkeit einer Regelung im Bebauungsplan-verfahren zur Wiederherstellung des Eingriffs, der auf der Baustelleneinrichtungsfläche für den Ausbau der Bahnlinie in den Biotopbestand erfolgt
  • Hinweis auf umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt im Hinblick auf den Immissionsschutz,
  • Hinweis auf Geräuschemissionen und -immissionen durch den Straßen- und Schienenverkehr
  • Hinweis auf den Bodenschutz
  • Hinweis auf die Eingriff- und Ausgleichsregelung (Sicherung Plaggenesch)
  • Hinweis auf den Gewässerschutz
  • Hinweis auf den Bedarf einer wasserbehördlichen Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser, den Einbau von Recycling-Material im Straßenbau sowie die Nutzung von Erdwärme
  • Hinweis auf die Behandlung von Niederschlagswasser, das im Plangebiet auf Dachflächen sowie befestigten Flächen anfällt
  • Hinweis auf Naturschutz und Landschaftspflege
  • Hinweis auf Berücksichtigung des Artenschutzes im Hinblick auf den Zeitpunkt der Baufeldräumung

Es wird gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. 

Stellungnahmen können zum Beispiel Anregungen, Bedenken, Einwendungen oder Vorschlägen beinhalten. 

Sie können auf elektronischem Weg beispielsweise per E-Mail (an bauleitplanung@wesel.de) oder über ein Online-Formular auf der oben genannten Internetseite www.wesel.de/buergerbeteiligung vorgebracht werden.

Bei Bedarf nimmt das Team Bauleitplanung im Rathaus Wesel, Zimmer 332 bis 334, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel Stellungnahmen auch auf anderem Wege schriftlich oder auch mündlich zur Niederschrift entgegen.

Die Pläne werden während der Dienststunden gerne erläutert und es werden fachliche Auskünfte erteilt. 

Telefonkontakte sind dazu eingerichtet unter: 
Tel. 0281/203-2423 (Frau Bohn) 
Tel. 0281/203-2422 (Herr Knüfken) 
Tel. 0281/203-2426 (Frau Paaßen)

Gesprächstermine können auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung vereinbart werden. 

Diese Bekanntmachung ist im Amtsblatt der Stadt Wesel unter https://abi.wesel.de veröffentlicht und ortsüblich bekanntgemacht. Gleichzeitig ist der Inhalt der Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Wesel unter www.wesel.de/bekanntmachungen mit den zur Einsicht ausliegenden Unterlagen online eingestellt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW). Die im Bauleitplanverfahren übermittelten Daten und Informationen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens und Wahrung der Beteiligtenrechte verwendet und dauerhaft gespeichert. Zusätzliche Informationen enthält die “Information zum Datenschutz in der Bauleitplanung“, die mit ausliegt und zum Download zur Verfügung steht. 

Weitere datenschutzrechtliche Hinweise finden Sie auf der Homepage der Stadt Wesel unter folgendem Link: www.wesel.de/datenschutz.

 

Wesel, den 09.07.2025                                         Stadt Wesel 
                                                                               Die Bürgermeisterin

                                                                               gezeichnet 
                                                                               Ulrike Westkamp

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