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Offenlage des Lärmaktionsplanes (Stufe 3) der Stadt Wesel

Publiziert am

Entwurf Lärmaktionsplan Stufe 3

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU, Lärmkarten und Lärmaktionspläne für Hauptstrecken des Straßen- und Schienenverkehrs, für Großflughäfen und Ballungsräume zu erstellen.

Auf der Grundlage der vom Land NRW erstellten Lärmkarten wurde für das Gebiet der Stadt Wesel der Entwurf eines Lärmaktionsplanes, Stufe 3, für die Hauptstrecken des Straßenverkehrs erarbeitet.

Mit dieser Bekanntmachung wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) eingeleitet. Die betroffene Öffentlichkeit hat

ab 18.06.2020 bis einschließlich 17.07.2020

Gelegenheit zur Stellungnahme. Hierzu liegt der Entwurf des Lärmaktionsplanes mit den zugehörigen Anhängen und Karten im Rathaus (Erweiterung) der Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1 in Zimmer 340, während der Dienststunden der Stadtverwaltung zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Wesel (www.wesel.de) eingestellt.

Auf Wunsch werden Auskünfte erteilt oder erläuternde Gespräche geführt, die Herr Rosner (Tel. 0281/203-2594) und Herr Terfurth (Tel. 0281/203-2427) anbieten. Gesprächstermine können auch außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten der Stadtverwaltung vereinbart werden.

Schriftliche Stellungnahmen sind an die Bürgermeisterin der Stadt Wesel zu richten, zweckmäßigerweise an das Team 13 (Räumliche Grundsatz- und Entwicklungsplanung). Das Team nimmt auf Wunsch die Stellungnahmen auch zu Protokoll.

Wesel, den 12.06.2020

Stadt Wesel

Die Bürgermeisterin

 

gez. Ulrike Westkamp

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