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Veröffentlichung im Internet sowie öffentliche Auslegung des Entwurfs der 35. Änderung des Flächennutzungsplans (Bereich: “Rhein-Lippe-Hafen–Süd“) der Stadt Wesel

Publiziert am

Bekanntmachung der Stadt Wesel

Veröffentlichung im Internet sowie öffentliche Auslegung des Entwurfs der 35. Änderung des Flächennutzungsplans (Bereich: “Rhein-Lippe-Hafen–Süd“) der Stadt Wesel für nachstehend abgebildeten Geltungsbereich im Ortsteil Wesel-Lippedorf:

Kartendarstellung des Geltungsbereichs der 35. Änderung des Flächennutzungsplans (Bereich: Rhein-Lippe-Hafen-Süd")

Der Rat der Stadt Wesel hat in der Sitzung am 12.03.2024 den Entwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) liegt der Planentwurf mit Entwurfsbegründung und Umweltbericht sowie mit den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Internet unter www.wesel.de/buergerbeteiligung sowie öffentlich aus in der Zeit

vom 23.03.2024 bis einschließlich 13.05.2024

im Rathaus (Erweiterung) der Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, Flur vor den Zimmern 332 bis 334, montags bis freitags während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung.

  • Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans ist die Entwicklung eines Sondergebiets Hafen (SO-Hafen).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat aber hätte geltend machen können.

Mit dem Planentwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich: “Rhein-Lippe-Hafen-Süd“) liegen folgende Informationen aus:

  • Übersichtsplan
  • Geltungsbereich
  • Darstellung Gebietsentwicklungsplan (GEP99)
  • Darstellung Regionalplan 
  • Luftbild
  • Stellungnahme des Regionalverbands Ruhr
  • Begründung Teil A – Städtebaulicher Teil
  • Begründung Teil B – Umweltbericht
  • Abwägung samt Anregungen (Stellungnahme der Verwaltung) aus der Sitzung des Rates vom 12.03.2024
  • Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem Scoping Verfahren und der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
  • DeltaPort Nutzungs- und Strukturkonzept 2017. Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik. Stand: 05.2017
  • 35. FNP-Änderung “Rhein-Lippe-Hafen–Süd“ – FFH-Vorprüfung – Zum europäischen Vogelschutzgebiet DE-4203-401 Unterer Niederrhein. ILS Essen GmbH. Stand: 01.2024
  • Ehem. Umschlagsterminal der BP AG am Rhein-Lippe-Hafen Wesel – Rückbau- und Sanierungskonzept. TAUW GmbH. Stand: 08.09.2022
  • 35. FNP-Änderung “Rhein-Lippe-Hafen – Süd“ – Artenschutzprüfung. Institut für Landschaftsentwicklung und Stadtplanung Essen GmbH. Stand: 01.2024
  • 35. FNP-Änderung “Rhein-Lippe-Hafen – Süd“ – Umweltverträglichkeitsstudie.
    ILS Essen GmbH. Stand: 01.2024
  • Orientierende Gefährdungsabschätzung für eine durch die VEBA OEL AG gepachtete sowie zwei im Eigentum der VEBA OEL AG befindliche Flächen im Hafen Wesel-Emmelsum. Jessberger + Partner. Stand: 24.06.1997
  • Verteilerliste
  • Information zum Datenschutz in der Bauleitplanung

Nachfolgend genannte umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

Umweltinformationen

Begründung Teil A – Städtebaulicher Teil, Stadt Wesel

Neben dem Planungsanlass und dem Planungsziel werden einleitend die planungsrechtlichen Vorgaben thematisiert. Daraufhin wird eine Alternativenprüfung vorgenommen sowie die städtebauliche Prägung des Areals beschrieben. Anschließend erfolgt die Beschreibung des städtebaulichen Konzeptes sowie der geplanten Verkehrserschließung. Daraufhin werden die Darstellungen der 35. FNP-Änderung begründet. Umweltrelevante Darstellungen sind insb. die Wald- und Ausgleichsflächen am Rand des Plangebietes sowie die Darstellung des Planbereiches, der noch auf ein hochwasserfreies Niveau aufgeschüttet werden muss. Darüber hinaus werden die Erkenntnisse der Gutachten (s.u.) aufgegriffen und kurz dargestellt.

Begründung Teil B - Umweltbericht, ILS Essen GmbH, Essen, 01.2024

Für die Bearbeitung des Umweltberichts wurden die Ergebnisse der Einzelfallprüfung Flächeninanspruchnahme Überschwemmungsgebiet (ÜSG) der Lippe, der Artenschutzprüfung, der Landschaftsbildbewertung (zum BPL 232), der FFH-Vorprüfung und der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) herangezogen, um gemäß § 2 Abs. 4 BauGB die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Plangebietes beschreiben und bewerten zu können (sog. Umweltprüfung). Die Anlage 1 des BauGB wird bei dem Umweltbericht angewendet. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung.

Mensch, Gesundheit und Bevölkerung

Beschreibung der Bestandssituation und Auswirkungen der Planung in Bezug auf das Schutzgut „Mensch, Gesundheit und Bevölkerung“

  • Die nächstgelegene Wohnbebauung wird in ihrer Struktur und in Bezug auf die vorhandenen Beeinträchtigungen der Wohnqualität beschrieben.
  • Die mit der Planung einhergehenden Beeinträchtigungen auf die in der Nachbarschaft wohnenden Menschen wird in Bezug auf Gewerbe- und Verkehrslärm, Erschütterungen, Lufthygiene und Klima werden beschrieben.
  • Auf die bereits vorhandenen Altlasten sowie dem Rückbau der betrieblichen Bauten auf dem ehem. VEBA-Gelände wird hingewiesen.
  • Beschreibung des Einflusses der Hafenentwicklung auf das Plangebiet als Erholungsraum.
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Beschreibung der Bestandssituation und Auswirkungen der Planung in Bezug auf das Schutzgut „Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“

  • Das Plangebiet wird anhand der vorhandenen Vegetation/ Habitatstrukturen und der bereits vorhandenen Bebauung/ Versiegelung beschrieben.
  • Die auentypische Struktur, die anthropogenen, großflächigen Überformungen der Biotopstrukturen sowie die jungen Gehölzanpflanzungen/ Grünlandflächen und die damit einhergehende geringe Artenvielfalt der nördlich angrenzenden Flächen werden beschrieben.
  • Auf das Vorhandensein von Rote-Liste-Pflanzenarten im Bereich der Dämme am Hafenbecken wird hingewiesen.
  • Die faunistisch relevanten Funktionsräume des Untersuchungsgebietes werden anhand ihrer Strukturen beschrieben.
  • Die planungsrelevanten Tierarten sowie die potentiellen Beeinträchtigungen dieser Arten, die mit der Planung einhergehen könnten, werden aufgeführt.
Boden

Beschreibung der Bestandssituation und Auswirkungen der Planung in Bezug auf das Schutzgut „Boden“

  • Untersuchung der Bestandssituation des Plangebietes und der Auswirkungen der Planung in Bezug auf die Funktionen des Bodens für den Naturhaushalt, Bodentypen, schutzwürdige Böden sowie Altlasten
  • Beschreibung der Vorbelastung des Bodens durch Bebauung im Bereich des ehemaligen VEBA-Areals
  • Erläuterung möglicher Vermeidungs- Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Fläche

Beschreibung der Bestandssituation und Auswirkungen der Planung in Bezug auf das Schutzgut „Fläche“

  • Beschreibung der Bestandssituation des Plangebiets anhand der Flächennutzung
  • Darstellung der Vorbelastung hinsichtlich angrenzender bebauter Bereiche
  • Beschreibung der Folgen der Hafenentwicklung
Wasser

Beschreibung der Bestandssituation und Auswirkungen der Planung in Bezug auf das Schutzgut „Wasser“

  • Untersuchung der Bestandssituation in Bezug auf das Schutzgut
  • Beschreibung der Vorbelastungen der bisherigen Hafennutzung sowie der vorherigen Nutzung des Plangebiets (ehem. VEBA-Areal)
  • Betrachtung des Plangebiets bezüglich des Einflusses der Planung auf die Versickerung des Niederschlagwassers und der Grundwasserneubildung
Klima/Luft

Beschreibung der Bestandssituation und Auswirkungen der Planung in Bezug auf das Schutzgut „Klima/Luft“

  • Beschreibung und Bewertung der Bestandssituation in Bezug auf das Schutzgut
  • Betrachtung des Plangebiets hinsichtlich der Bedeutung von Gehölzbeständen und Grünlandflächen für das Schutzgut
  • Untersuchung des Plangebietes im Hinblick auf die Auswirkungen der Versiegelungen auf das Schutzgut
  • Bewertung des Plangebietes anhand der Kriterien Luftaustausch/Klimaausgleich und Luftfilterung/ Immissionsschutz
Landschaft

Beschreibung der Bestandssituation und Auswirkungen der Planung in Bezug auf das Schutzgut „Landschaft“

  • Beschreibung und Bewertung des Plangebietes für das Landschaftsbild unter Heranziehung der Kriterien Wiedererkennungswert und Eigenart sowie Vielfalt und Schönheit
  • Ermittlung und Beschreibung der Vorbelastung des Landschaftsbilds durch angrenzende Hafenbebauung
  • Beschreibung der baubedingten Auswirkungen auf das Schutzgut
  • Beschreibung der notwendigen Kompensation des Landschaftsbilds
Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Beschreibung der Bestandssituation und Auswirkungen der Planung in Bezug auf das Schutzgut „Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter“

  • Untersuchung des Plangebietes in Bezug auf die Bestandssituation sowie Bau- und Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen
35. FNP-Änderung “Rhein-Lippe-Hafen–Süd“ – FFH-Vorprüfung – Zum europäischen Vogelschutzgebiet DE-4203-401 Unterer Niederrhein. ILS Essen GmbH. Stand: 01.2024

Im Rahmen dieses Gutachtens wird betrachtet, inwiefern die Entwicklung des Bebauungsplans Nr. 232 eine Beeinträchtigung des europäischen Vogelschutzgebiets "Unter Niederrhein" haben wird. Dabei werden neben dem Einzelvorhaben BPL Nr. 232 auch die Summationseffekte mit anderen Bebauungsplänen und Projekten untersucht. Abschließend werden die vorhabenbezogenen Maßnahmen abgeleitet, die eine Verträglichkeit des Vorhabens mit dem betrachteten Vogelschutzgebiet herstellen sollen. Das Gutachten ist als Anlage Bestandteil der Begründung.

Ehem. Umschlagsterminal der BP AG am Rhein-Lippe-Hafen Wesel – Rückbau- und Sanierungskonzept. TAUW GmbH. Stand: 09.08.2022

Das Rückbau- und Sanierungskonzept untersucht und beschreibt die notwendigen Arbeitsschritte für den Rückbau des Umschlagterminal auf dem ehemaligen VEBA-Areal. Dabei wird neben den Rückbau- und Abbruchmassen auch der erforderliche Bodenaustausch ermittelt. Das Konzept ist als Anlage Bestandteil der Begründung.

35. FNP-Änderung “Rhein-Lippe-Hafen–Süd“ – Artenschutzprüfung. Institut für Landschaftsentwicklung und Stadtplanung Essen GmbH. Stand: 01.2024

Zunächst ist von insgesamt 91 planungsrelevanten Tierarten (Fledermäuse, Vögel, Amphibien, Reptilien) ausgegangen worden, die potenziell durch die Planung betroffen sein könnten. Nach Auswertung der faunistischen Kartierungen und unter Berücksichtigung möglicher bau-, anlage- und betriebsbedingter Auswirkungen der Planung konnte eine Betroffenheit und das Zutreffen von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG für 31 Arten nicht ausgeschlossen werden. Daher werden Vermeidungsmaßnahmen (für Abendsegler, Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleinabendsegler, Kleine Bartfledermaus, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus, Zwergfledermaus,

Bluthänfling, Brandgans, Feldlerche, Flussseeschwalbe, Gartenrotschwanz, Heringsmöwe, Kiebitz, Mäusebussard, Mittelmeermöwe, Nachtigall, Rostgans, Schnatterente, Star, Steinkauz, Sturmmöwe, Waldkauz, Weißstorch, Wiesenpieper, Kleiner Wasserfrosch, Kreuzkröte sowie Zauneidechse) und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, sog. CEF-Maßnahmen für betroffene Brutvögel sowie Fledermausarten formuliert, um das Zutreffen dieser Verbotstatbestände ausschließen zu können. Das Gutachten ist als Anlage Bestandteil der Begründung.

35. FNP-Änderung “Rhein-Lippe-Hafen–Süd“ – Umweltverträglichkeitsstudie. ILS Essen GmbH. Stand: 01.2024

Im Rahmen der UVS werden die schutzgutbezogenen Bedeutungen des Plan- und Untersuchungsgebiets dargestellt sowie die zu erwartenden erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt analysiert und bewertet. Zu den betrachteten Schutzgütern zählen der Mensch einschl. der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima/ Luft, Landschaft sowie die Kultur- und Sachgüter. Darüber hinaus erfolgt eine Prognose, wie sich die Umwelt und ihre Bestandteile ohne das geplante Vorhaben entwickeln würden. Abschließend werden Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung empfohlen. Das Gutachten ist als Anlage Bestandteil der Begründung.

Orientierende Gefährdungsabschätzung für eine durch die VEBA OEL AG gepachtete sowie zwei im Eigentum der VEBA OEL AG befindliche Flächen im Hafen Wesel-Emmelsum. Jessberger + Partner. Stand: 24.06.1997

Es wird untersucht, ob durch die langjährige Nutzung als Ölumschlagplatz bzw. Lagerung von Vergaser- und Dieselkraftstoff auf dem südlichen Hafengelände des Rhein-Lippe-Hafens Altlasten im Boden verblieben sind. Dazu wurde eine orientierende Gefährdungsabschätzung mittels 38 Bohrsondierungen in den beiden Untersuchungsgebieten durchgeführt. Das Gutachten ist als Anlage Bestandteil der Begründung.

Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem Scoping-Verfahren und der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Die umweltbezogenen Stellungnahmen aus dem Scoping-Verfahren und der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschäftigen sich mit nachfolgend aufgeführten Themen:

  • Hinweis auf mehrere betroffene Ferngasleitungen im Plangebiet und den Ausgleichflächen
  • Plangebiet liegt innerhalb der Berechtsamen auf Erdgas, Steinkohle und Steinsalz
  • Hinweis, dass kein aktiver Bergbau im Gebiet betrieben wurde
  • Hinweis auf Steinkohle, Steinsalz und Sole verliehenen Bergwerksfeldern verschiedener Eigentümer
  • Hinweis auf Einwirkungsbereich eines geplanten Bergbaus
  • Das prognostizierte Verkehrsaufkommen beachtet nicht alle im Umfeld befindlichen Entwicklungen.
  • Bedarf einer überarbeiteten Verkehrsuntersuchung wird erkannt.
  • Hinweis auf drei Kampfmittelverdachtspunkte im Plangebiet
  • Hinweis auf angemessene Sicherheitsabstände von zwei Betrieben in unmittelbarere Nähe zum Plangebiet
  • Das Überschwemmungsgebiet (ÜSG) Lippe ist vollständig in den Planunterlagen darzustellen
  • Hinweis auf die Festlegungen des Bundesraumordnungsplans Hochwasserschutz
  • Anpassung der textlichen Festsetzungen zur Konkretisierung der zulässigen Nutzungen bzw. Betriebe sowie die Zulässigkeit bestimmter Gefahrenstoffe
  • Hinweis auf die Notwendigkeit der forstrechtlichen Kompensation
  • Anpassung der Darstellung der Flächen für die Ersatzaufforstung
  • Hinweis auf die Nutzung von bereits in Anspruch genommener Flächen in den Ökokonten der Stadt Wesel
  • Erhöhung des Abstands zwischen Ersatzaufforstungen und der Baugrenze
  • Hinweis auf fehlende Rechtsgrundlagen im Umweltbericht
  • Hinweis auf das Herausstellen der Bedeutung des Schutzgut Fläche für das Klima, CO2-Speicherfähigkeit sowie Frischluftproduktion
  • Hervorheben des fortschreitenden Flächenverbrauchs generell und Rückgang an landwirtschaftlich genutzter Fläche im Speziellen
  • Hinweis auf das Schutzgut Boden vor dem Hintergrund der Berücksichtigung aller wichtigen Funktionen des Bodens als CO2-Speicher, Wasserspeicher, Humusbilder und der Bereitstellung landwirtschaftlicher Flächen
  • Im Zusammenhang mit dem Schutzgut Klima wird angemerkt, dass durch die Umsetzung der Planung eine Vielzahl (klein-)klimatischer Funktionen verloren geht, die unzureichend ausgeglichen werden
  • Deutlichere Aussagen beim Schutzgut Mensch werden gefordert
  • Hinweis auf das Fehlen von Aussagen zu Insekten im Artenschutzbericht
  • Verlust von Flächen mit hoher Biodiversität
  • Erhöhung der Verkehrszahlen und einhergehend damit ein Anstieg des CO2-Ausstoß
  • Mögliche Überschneidung von Flächen zur Kompensation des Eingriffs mit bereits durch Dritten abgerufene Flächen zur Kompensation 
  • Möglicher Konflikt zwischen Splittersiedlung und Ansiedlung eines Störfallbetriebs
  • Versorgung der Splittersiedlung mit Trinkwasser
  • Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung: multifunktionaler Einsatz von Ausgleichsflächen, Begründung von Auf- und Abwertungen, Verwendung von Etagenbiotopen, Überarbeitung der begleitenden Karten und Notwendigkeit der ökologischen Baubegleitung einiger Maßnahmen
  • Festsetzung einer Farbgestaltung der Gebäude im Plangebiet
  • Umrechnung verschiedener Bewertungsverfahren für die Ermittlung von Ökopunkten
  • Ergänzung von Informationen zum externen Ausgleich
  • Fehlende artenschutzrechtliche Aussagen im Rückbau- und Sanierungskonzept
  • Hinweis zu den Maßnahmen für Gartenrotschwanz, Steinkauz, Kreuzkröte und Kuckuck
  • Hinweis zu den geplanten CEF (continued ecological functionality)-Maßnahmen
  • Hinweis zu den artenschutzrechtlichen Maßnahmen außerhalb des Plangebiets
  • Verweis auf MULNV-Erlass zur Regenwasserbehandlung
  • Hinweis auf Regen- und Schmutzwasserbehandlung
  • Hinweis auf das Vorhandensein eines Störfallbetriebs und dessen Pipelines in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet
  • Grenzabstände zu den vorhandenen Störfallbetrieben
  • Hinweis auf mögliche Altlasten
  • Hinweis auf die Notwendigkeit der Untersuchung des Baugrunds
  • Besondere Bedeutung der im Plangebiet befindlichen Böden
  • Hinweis auf die notwendige Kompensation des Eingriffs in schutzwürdige Böden
  • Hinweis auf ein mögliches Bodendenkmal in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet, das möglicherweise auch bis in dieses hineinreicht

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken, Einwendungen oder Vorschlägen zum Entwurf abgegeben werden. Stellungnahmen sollen gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauGB elektronisch übermittelt werden.

Stellungnahmen können beispielsweise per Mail (bauleitplanung@wesel.de) oder über ein Online-Formular auf der o.g. Internetseite abgegeben werden.

Bei Bedarf nimmt das Team Bauleitplanung im Rathaus Wesel, Zimmer 332 bis 334, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel Stellungnahmen auch auf anderem Wege schriftlich oder auch mündlich zur Niederschrift entgegen.

Die Pläne werden während der Dienststunden gerne erläutert und es werden fachliche Auskünfte erteilt.

Telefonkontakte sind eingerichtet unter:

Tel. 0281/203-2416 (Herr Brandenburg)
Tel. 0281/203-2422 (Herr Beier)

Gesprächstermine können auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung vereinbart werden.

Diese Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Stadt Wesel unter www.wesel.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Gleichzeitig sind die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen online einzusehen.

Personenbezogene Daten werden durch die Stadt Wesel auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW) verarbeitet. Die im Bauleitplanverfahren übermittelten Daten und Informationen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens und Wahrung der Beteiligtenrechte verwendet und dauerhaft gespeichert. Zusätzliche Informationen enthält die “Information zum Datenschutz in der Bauleitplanung“, die mitausliegt und zum Download zur Verfügung steht.

Weitere datenschutzrechtliche Hinweise finden Sie auf der Homepage der Stadt Wesel unter folgendem Link: www.wesel.de/datenschutz.

Wesel, den 13.03.2024

Stadt Wesel
Die Bürgermeisterin
gez.
Ulrike Westkamp

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Beteiligungsseite mit den zur Einsicht ausliegenden Unterlagen

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