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Veröffentlichung im Internet sowie öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 232 “Rhein-Lippe-Hafen–Süd“ der Stadt Wesel

Publiziert am

Bekanntmachung der Stadt Wesel

Veröffentlichung im Internet sowie öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 232 “Rhein-Lippe-Hafen–Süd“ der Stadt Wesel für nachstehend abgebildeten Geltungsbereich im Ortsteil Wesel-Lippedorf:

Kartendarstellung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen-Süd"

Der Rat der Stadt Wesel hat in der Sitzung am 12.03.2024 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen–Süd“ gebilligt und die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) liegt der Planentwurf mit Entwurfsbegründung und Umweltbericht sowie mit den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Internet unter www.wesel.de/buergerbeteiligung sowie öffentlich aus in der Zeit

vom 23.03.2024 bis einschließlich 13.05.2024

im Rathaus (Erweiterung) der Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, Flur vor den Zimmern 332 bis 334, montags bis freitags während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung.

  • Ziel des Bebauungsplans ist die Entwicklung eines Sondergebiets Hafens (SO Hafen).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Mit dem Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen–Süd" liegen folgende Informationen aus:

  • Übersichtsplan
  • Geltungsbereich
  • Darstellung Gebietsentwicklungsplans (GEP 99)
  • Darstellung Regionalplan
  • Luftbild
  • Darstellung der Änderung des Flächennutzungsplans
  • Textliche Festsetzungen
  • Sonstige Geltungsbereiche für den externen Ausgleich
  • Begründung Teil A – Städtebaulicher Teil
  • Begründung Teil B – Umweltbericht
  • Abwägung samt Anregungen (Stellungnahme der Verwaltung) aus der Sitzung des Rates vom 12.03.2024
  • Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem Scoping Verfahren und der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
  • DeltaPort Nutzungs- und Strukturkonzept 2017. Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik. Stand: 05.2017
  • Bebauungsplan Nr. 232 „Rhein-Lippe-Hafen – Süd“ – FFH-Vorprüfung – Zum europäischen Vogelschutzgebiet DE-4203-401 Unterer Niederrhein. ILS Essen GmbH. Stand: 01.2024
  • Lärmgutachten Bebauungsplan Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen – Süd", Wesel. Ingenieurbüro Stöcker. Stand: 17.01.2024
  • Gutachten auf Basis des Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie bzw. des § 50 BImSchG zur Verträglichkeit von möglichen Betriebsbereichen am Rhein-Lippe-Hafen mit schutzbedürftigen Nutzungen in der Umgebung. UCON GmbH. Stand: 17.07.2018
  • Betrachtung möglicher ökologischer Auswirkungen – Hafen Emmelsum & Rhein Lippe Hafen. UCON GmbH. Stand: 03.04.2019
  • Bebauungsplan Nr. 232 „Rhein-Lippe-Hafen–Süd“ der Stadt Wesel – Verkehrsuntersuchung. Ambrosius Blanke Ingenieurbüro für Verkehrs- und Infrastrukturplanung. Stand: 24.10.2023
  • Mikroskopische Verkehrsflusssimulation DeltaPort-Häfen Voerde und Wesel. PTV – Transport Consult GmbH. Stand: 29.11.2023
  • Prüfung und Bewertung von Auswirkungen auf schutzbedürftige Gebiete unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes auf Basis des Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie bzw. des § 50 BImSchG für den „Rhein-Lippe-Hafen“ – Bebauungsplan Nr. 232. ILS Essen GmbH. Stand: 01.2024
  • Bebauungsplan Nr. 232 „Rhein-Lippe-Hafen–Süd“ – Umweltverträglichkeitsstudie/ Landschaftspflegerischer Begleitplan. ILS Essen GmbH. Stand: 01.2024
  • Bebauungsplan Nr. 232 „Rhein-Lippe-Hafen – Süd“ – Artenschutzprüfung. ILS Essen GmbH. Stand: 01.2024
  • Bebauungsplan Nr. 232 „Rhein-Lippe-Hafen – Süd“ – Landschaftsbildbewertung. ILS Essen GmbH. Stand: 01.2024
  • Hydrogeologische Untersuchung für den Bebauungsplan Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen – Süd" in Wesel. Ingenieurgesellschaft H2P mbH. Stand: 16.12.2020
  • Hydrogeologische Untersuchung für den Bebauungsplan Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen – Süd" in Wesel - Ergänzung. Ingenieurgesellschaft H2P mbH. Stand: 11.05.2021
  • Hydrogeologische Untersuchung für den Bebauungsplan Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen – Süd" in Wesel – 2. Ergänzung. Ingenieurgesellschaft H2P mbH. Stand: 17.05.2021
  • Orientierende Gefährdungsabschätzung für eine durch die VEBA OEL AG gepachtete sowie zwei im Eigentum der VEBA OEL AG befindliche Flächen im Hafen Wesel-Emmelsum. Jessberger + Partner. Stand: 24.06.1997
  • Ehem. Umschlagsterminal der BP AG am Rhein-Lippe-Hafen Wesel – Rückbau- und Sanierungskonzept. TAUW GmbH. Stand: 09.08.2022
  • Verteilerliste
  • Information zum Datenschutz in der Bauleitplanung

Nachfolgend genannte umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

Umweltinformationen

Begründung Teil A – Städtebaulicher Teil, Stadt Wesel

Neben den städtebaulichen Aspekten wurden die Belange bezüglich der Behandlung des Niederschlagswassers, der Entsorgung des Schmutzwassers, geplanter Grünflächen und Anpflanzungen, Ausgleichsmaßnahmen, artenschutzrechtlicher Belange, Möglichkeiten zur Nutzung der Solarenergie, des Schallschutzes, des Klimaschutzes, der archäologischen Befundsituation im Plangebiet und des Schutzguts Boden bewertet.

Betrachtet wurde weiterhin die Beurteilung des Eingriffs in Natur und Landschaft sowie erforderliche kompensatorische Maßnahmen.

Begründung Teil B - Umweltbericht, ILS Essen GmbH, Essen, 01.2024

Für die Bearbeitung des Umweltberichts wurden die Ergebnisse der Einzelfallprüfung Flächeninanspruchnahme ÜSG-Lippe, der Artenschutzprüfung, der Landschaftsbildbewertung, der FFH-Vorprüfung und der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) herangezogen, um gemäß § 2 Abs. 4 BauGB die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Plangebietes beschreiben und bewerten zu können (sog. Umweltprüfung). Die Anlage 1 des BauGB wird bei dem Umweltbericht angewendet. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung.

Mensch, Gesundheit und Bevölkerung

Beschreibung der Bestandssituation und Auswirkungen der Planung in Bezug auf das Schutzgut „Mensch, Gesundheit und Bevölkerung“

  • Die nächstgelegene Wohnbebauung wird in ihrer Struktur und in Bezug auf die vorhandenen Beeinträchtigungen der Wohnqualität beschrieben.
  • Die mit der Planung einhergehenden Beeinträchtigungen auf die in der Nachbarschaft wohnenden Menschen wird in Bezug auf Gewerbe- und Verkehrslärm, Erschütterungen, Lufthygiene und Klima werden beschrieben.
  • Auf die bereits vorhandenen Altlasten sowie dem Rückbau der betrieblichen Bauten auf dem ehem. VEBA-Gelände wird hingewiesen.
  • Beschreibung des Einflusses der Hafenentwicklung auf das Plangebiet als Erholungsraum.
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Beschreibung der Bestandssituation und Auswirkungen der Planung in Bezug auf das Schutzgut „Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“

  • Das Plangebiet wird anhand der vorhandenen Vegetation/ Habitatstrukturen und der bereits vorhandenen Bebauung/ Versiegelung beschrieben.
  • Die auentypische Struktur, die anthropogenen, großflächigen Überformungen der Biotopstrukturen sowie die jungen Gehölzanpflanzungen/ Grünlandflächen und die damit einhergehende geringe Artenvielfalt der nördlich angrenzenden Flächen werden beschrieben.
  • Auf das Vorhandensein von Rote-Liste-Pflanzenarten im Bereich der Dämme am Hafenbecken wird hingewiesen.
  • Die faunistisch relevanten Funktionsräume des Untersuchungsgebietes werden anhand ihrer Strukturen beschrieben.
  • Die planungsrelevanten Tierarten sowie die potentiellen Beeinträchtigungen dieser Arten, die mit der Planung einhergehen könnten, werden aufgeführt.
Boden

Beschreibung der Bestandssituation und Auswirkungen der Planung in Bezug auf das Schutzgut „Boden“

  • Untersuchung der Bestandssituation des Plangebietes und der Auswirkungen der Planung in Bezug auf die Funktionen des Bodens für den Naturhaushalt, Bodentypen, schutzwürdige Böden sowie Altlasten
  • Beschreibung der Vorbelastung des Bodens durch Bebauung im Bereich des ehemaligen VEBA-Areals
  • Erläuterung möglicher Vermeidungs- Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Fläche

Beschreibung der Bestandssituation und Auswirkungen der Planung in Bezug auf das Schutzgut „Fläche“

  • Beschreibung der Bestandssituation des Plangebiets anhand der Flächennutzung
  • Darstellung der Vorbelastung hinsichtlich angrenzender bebauter Bereiche
  • Beschreibung der Folgen der Hafenentwicklung
Wasser

Beschreibung der Bestandssituation und Auswirkungen der Planung in Bezug auf das Schutzgut „Wasser“

  • Untersuchung der Bestandssituation in Bezug auf das Schutzgut
  • Beschreibung der Vorbelastungen der bisherigen Hafennutzung sowie der vorherigen Nutzung des Plangebiets (ehem. VEBA-Areal)
  • Betrachtung des Plangebiets bezüglich des Einflusses der Planung auf die Versickerung des Niederschlagwassers und der Grundwasserneubildung
Klima/Luft

Beschreibung der Bestandssituation und Auswirkungen der Planung in Bezug auf das Schutzgut „Klima/Luft“

  • Beschreibung und Bewertung der Bestandssituation in Bezug auf das Schutzgut
  • Betrachtung des Plangebiets hinsichtlich der Bedeutung von Gehölzbeständen und Grünlandflächen für das Schutzgut
  • Untersuchung des Plangebietes im Hinblick auf die Auswirkungen der Versiegelungen auf das Schutzgut
  • Bewertung des Plangebietes anhand der Kriterien Luftaustausch/Klimaausgleich und Luftfilterung/ Immissionsschutz
Landschaft

Beschreibung der Bestandssituation und Auswirkungen der Planung in Bezug auf das Schutzgut „Landschaft

  • Beschreibung und Bewertung des Plangebietes für das Landschaftsbild unter Heranziehung der Kriterien Wiedererkennungswert und Eigenart sowie Vielfalt und Schönheit
  • Ermittlung und Beschreibung der Vorbelastung des Landschaftsbilds durch angrenzende Hafenbebauung
  • Beschreibung der baubedingten Auswirkungen auf das Schutzgut
  • Beschreibung der notwendigen Kompensation des Landschaftsbilds
Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Beschreibung der Bestandssituation und Auswirkungen der Planung in Bezug auf das Schutzgut „Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter“

Untersuchung des Plangebietes in Bezug auf die Bestandssituation sowie Bau- und Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen

Externe Ausgleichsmaßnahmen

Der Eingriff im Plangebiet kann nicht vollständig ausgeglichen werden, daher ist eine externe Kompensation in Höhe von 888.350 ökologischen Werteinheiten (ÖWE) erforderlich.

Dieses Kompensationserfordernis wird auf den Flächen folgender Ökokonten durchgeführt:

  • "Lippemündungsraum": Gemarkung Wesel, Flur 68, Flurstücke 17, 87, 88, 89, 90, 102, 103, 104, 105, 106; Gemarkung Wesel, Flur 69, Flurstücke 54 tlw. und 73 tlw. (341.470 ÖWE)
  • "Lipperandsee": Gemarkung Wesel, Flur 93, Flurstücke 31 tlw. und 33 tlw. (163.276 ÖWE)
  • “Lackhausen 1": Gemarkung Wesel, Flur 84, Flurstück 38 tlw. sowie Gemarkung Lackhausen, Flur 7, Flurstücke 34 tlw., 38 tlw. und 555 tlw. (163.187 ÖWE)
  • "Lackhausen 2": Gemarkung Wesel, Flur 84, Flurstück 38 tlw. (122.201 ÖWE)
  • "Kanonenberge" Gemarkung Wesel, Flur 11, Flurstück 363 tlw. und Flur 80 Flurstück 158 tlw. (98.216 ÖWE) durchgeführt.
Kartendarstellung des sonstigen Geltungsbereichs für naturschutzrechtlichen Ausgleich auf dem Ökokonto Lippemündungsraum
Kartendarstellung des sonstigen Geltungsbereichs für naturschutzrechtlichen Ausgleich auf dem Ökokonto Lipperandsee
Kartendarstellung des sonstigen Geltungsbereichs für naturschutzrechtlichen Ausgleich auf dem Ökokonto Lackhausen 1
Kartendarstellung des sonstigen Geltungsbereichs für naturschutzrechtlichen Ausgleich auf dem Ökokonto Lackhausen 2
Kartendarstellung des sonstigen Geltungsbereichs für naturschutzrechtlichen Ausgleich auf dem Ökokonto Kanonenberge
 

Durch den Eingriff im Plangebiet wird ebenso ein artenschutzrechtlicher Ausgleich erforderlich. Dieser Ausgleich wird auf den Flächen folgender Ökokonten erbracht:

  • WLM-Ö-02 "Lippedorf Alter Bauernhof": Gemarkung Wesel, Flur 90, Flurstücke 566 tlw., 622 tlw. und 660 tlw. (Anbringen von Nisthilfen für Gartenrotschwanz, Star und Waldkauz sowie Anbringen von Fledermauskästen)
  • WLM-Ö-04 "Lippedorf Storchennest": Gemarkung Wesel, Flur 90, Flurstücke 88, 95, 99 tlw., 218, 563 tlw., 622 tlw., 627 tlw., 692 tlw. und 693 tlw. (Anbringen von Nisthilfen für Gartenrotschwanz, Star und Waldkauz, Anpflanzung von Einzelbäumen sowie das Anlegen von Krautsäumen)
  • WLM-Ö-05 "Lippedorf Obstgarten": Gemarkung Wesel, Flur 90, Flurstücke 217 und 624 (Anbringen von Nisthilfen für Gartenrotschwanz)
  • WLM-Ö-06 "Lippedorf Wilder Garten": Gemarkung Wesel, Flur 90, Flurstücke 81 und 86 (Anbringen von Nisthilfen für Steinkauz)
  • WLM-Ö-08 "Lippedorf Wald und Brache": Gemarkung Wesel, Flur 90, Flurstücke 107 tlw., 120, 122, 201, 336, 342 tlw., 371 tlw., 449-452, 468, 469, 696 tlw., 697 tlw. 698, 699 tlw. (Anbringen von Nisthilfen für Gartenrotschwanz)
  • WLM-Ö-11 "Lippeverlegung": Gemarkung Wesel, Flur 68, Flurstück 107 tlw. (Optimierung von Lebensraum Kreuzkröte)
  • Gemarkung Büderich, Flur 41, Flurstücke 1 tlw. und 2 tlw. (Schaffung von Lebensräumen für Steinkauz)
  • Gemarkung Wesel, Flur 90, Flurstücke 225 tlw. und 304 tlw. sowie Flur 69, Flurstück 50 tlw. (Verpflanzung wertvoller Vegetationsbestände) vorgenommen.
Kartendarstellung des sonstigen Geltungsbereichs für artenschutzrechtlichen Ausgleich auf dem Ökokonto WLM-Ö-02 Lippedorf Alter Bauernhof
Kartendarstellung des sonstigen Geltungsbereichs für artenschutzrechtlichen Ausgleich auf dem Ökokonto WLM-Ö-04 Lippedorf Storchennest
Kartendarstellung des sonstigen Geltungsbereichs für artenschutzrechtlichen Ausgleich auf dem Ökokonto WLM-Ö-05 Lippedorf Obstgarten
Kartendarstellung des sonstigen Geltungsbereichs für artenschutzrechtlichen Ausgleich auf dem Ökokonto WLM-Ö-06 Lippedorf Wilder Garten
Kartendarstellung des sonstigen Geltungsbereichs für artenschutzrechtlichen Ausgleich auf dem Ökokonto WLM-Ö-08 Lippedorf Wald und Brache
Kartendarstellung des sonstigen Geltungsbereichs für artenschutzrechtlichen Ausgleich auf dem Ökokonto WLM-Ö-11 Lippeverlegung
Kartendarstellung des sonstigen Geltungsbereichs für artenschutzrechtlichen Ausgleich Steinkautz auf der Ausgleichfläche MA 15 Eisenbahnweide
Kartendarstellung des sonstigen Geltungsbereichs für artenschutzrechtlichen Ausgleich Verpflanzung wertvoller Vegetationsbestände
 

Darüber hinaus wird ein bodenschutzrechtlicher Ausgleich erforderlich. Dieser erfolgt auf den Flächen folgender Ökokonten:

  • "Lippemündungsraum": Gemarkung Wesel, Flur 68, Flurstücke 17, 87, 88, 89, 90, 102, 103, 104, 105, 106 tlw. (195.842 m²)
  • WLM-Ö-10 "Wald 'Holzstraße'": Gemarkung Wesel, Flur 92, Flurstücke 57, 58 tlw. und 73 tlw. (903 m²).
Kartendarstellung des sonstigen Geltungsbereichs für bodenschutzrechtlichen Ausgleich auf dem Ökokonto Lippemündungsraum
Kartendarstellung des sonstigen Geltungsbereichs für bodenschutzrechtlichen Ausgleich im Ökokonto WLM-Ö_10 Wald Holzstraße

Ebenso wird durch den Eingriff in das Landschaftsbild ein entsprechender Ausgleich erforderlich. Dieser wird auf der Fläche des Ökokontos

  • WLM-Ö-10 "Wald 'Holzstraße'": Gemarkung Wesel, Flur 92, Flurstücke 71 tlw., 72, 74 tlw. und 76 tlw. (6.902 m²)

vorgenommen.

Kartendarstellung des sonstigen Geltungsbereichs für Ausgleich der Landschaftsbildbeeinträchtigungen im Ökokonto WLM-Ö-10 Wald Holzstraße
Bebauungsplan Nr. 232 “Rhein-Lippe-Hafen – Süd“ – FFH-Vorprüfung – Zum europäischen Vogelschutzgebiet DE-4203-401 Unterer Niederrhein. ILS Essen GmbH. Stand: 01.2024

Im Rahmen dieses Gutachtens wird betrachtet, inwiefern die Entwicklung des Bebauungsplans Nr. 232 eine Beeinträchtigung des europäischen Vogelschutzgebiets "Unter Niederrhein" haben wird. Dabei werden neben dem Einzelvorhaben BPL Nr. 232 auch die Summationseffekte mit anderen Bebauungsplänen und Projekten untersucht. Abschließend werden die vorhabenbezogenen Maßnahmen abgeleitet, die eine Verträglichkeit des Vorhabens mit dem betrachteten Vogelschutzgebiet herstellen sollen. Das Gutachten ist als Anlage Bestandteil der Begründung.

Lärmgutachten Bebauungsplan Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen – Süd", Wesel. Ingenieurbüro Stöcker. Stand: 17.01.2024

Die Auswirkungen der vorgesehenen Nutzungen des Bebauungsplans Nr. 232 auf schutzbedürftige Nutzungen im näheren Umfeld des Rhein-Lippe-Hafens sowie die bereits vorhandenen immissionsschutzrechtlichen Vorbelastungen werden betrachtet. Alsdann werden die (Zusatz-) Kontingente berechnet. Auch wird überprüft, ob die bereits angesiedelten Betriebe im Bebauungsplan Nr. 233 "Rhein-Lippe-Hafen – Nord" die sich jeweils ergebenden kontingentierten Immissionsanteile einhalten. Da die Lebensräume der Vögel durch Geräusche eingeschränkt werden können, werden auch die Auswirkungen des mit der Planung einhergehenden Gewerbelärms betrachtet, da in der näheren Umgebung zum Rhein-Lippe-Hafen Bruträume von Vögeln festgestellt wurden. Ferner werden die akustischen Auswirkungen der planbedingten Zusatzverkehre auf den öffentlichen Straßen untersucht. Das Gutachten ist als Anlage Bestandteil der Begründung.

Gutachten auf Basis des Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie bzw. des § 50 BImSchG zur Verträglichkeit von möglichen Betriebsbereichen am Rhein-Lippe-Hafen mit schutzbedürftigen Nutzungen in der Umgebung. UCON GmbH. Stand: 17.07.2018

Zuerst werden die Entfernungen des Plangebiets zu den nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen (Ausnahme: Unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes besonders wertvolle oder besonders empfindliche Gebiete) i.S.d. § 50 BImSchG ermittelt; alsdann werden diejenigen Stoffe identifiziert, deren Achtungsabstände (nach KAS-18) größer sind als der Abstand zu den identifizierten schutzbedürftigen Nutzungen, so dass sie im gesamten Plangebiet nicht in einem Störfallbetrieb verwendet werden dürfen. Darüber hinaus werden Stoffe identifiziert, die nur in Teilbereichen des Plangebiets nicht verwendet werden dürfen. In einem weiteren Schritt werden die bereits vorhandenen Störfallbetriebe sowie ein geplanter Störfallbetrieb im Plangebiet und in dessen Umgebung untersucht und der jeweilige angemessene Sicherheitsabstand ermittelt. Das Gutachten ist als Anlage Bestandteil der Begründung.

Betrachtung möglicher ökologischer Auswirkungen – Hafen Emmelsum & Rhein Lippe Hafen. UCON GmbH. Stand: 03.04.2019

Es werden Aussagen zu möglichen Auswirkungen eines potenziellen Störfalls auf angrenzende Ökosysteme getroffen. Hierfür werden mögliche Störfallablaufszenarien beschrieben, Stoffgruppen, die negative Auswirkungen auf Ökosysteme haben können, identifiziert sowie störfallverhindernde und - begrenzende Maßnahmen dargestellt. Die Betrachtung ist als Anlage Bestandteil der Begründung.

Bebauungsplan Nr. 232 “Rhein-Lippe-Hafen–Süd“ der Stadt Wesel – Verkehrsuntersuchung. Ambrosius Blanke Ingenieurbüro für Verkehrs- und Infrastrukturplanung. Stand: 24.10.2023

Die Prognose-Verkehrsbelastungen an den unmittelbar betroffenen Knotenpunkten werden ermittelt, indem die Prognosewerte durch die vorhandene Verkehrsbelastung, einer angenommenen allgemeinen Zunahme des Verkehrs und der Berücksichtigung von Mehrverkehren aus diesem und weiteren Planverfahren der Städte Wesel und Voerde ermittelt werden. Weiterhin werden die sich dadurch ergebenden Veränderungen der Wartezeiten sowie der Leistungsfähigkeit der einzelnen Verkehrsströme und Knotenpunkte untersucht. Das Gutachten ist als Anlage Bestandteil der Begründung.

Mikroskopische Verkehrsflusssimulation DeltaPort-Häfen Voerde und Wesel. PTV – Transport Consult GmbH. Stand: 29.11.2023

In Ergänzung zu den Verkehrsuntersuchungen von Ambrosius Blanke Ingenieurbüro für Verkehrs- und Infrastrukturplanung sind für den weiteren Ausbau der Hafenbereiche die Knotenpunkte Willy-Brandt-Straße (B8) / Frankfurter Straße (L296), Willy-Brandt-Straße (B8) / Emmelsumer Straße / Neue Hünxer Straße (K12) und Frankfurter Straße (L396) / Emmelsumer Straße (K12) mittels einer mikroskopischen Verkehrsflusssimulation auf ihre Leistungsfähigkeit untersucht worden. Aufgrund der Nähe des dritten Knotenpunktes zur Einmündung Emmelsumer Straße / Zum Rhein-Lippe-Hafen wurde dieser Knotenpunkt ebenfalls im Simulationsmodell berücksichtigt. Betrachtet werden zwei Prognosefälle. Das Gutachten ist als Anlage Bestandteil der Begründung.

Prüfung und Bewertung von Auswirkungen auf schutzbedürftige Gebiete unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes auf Basis des Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie bzw. des § 50 BImSchG für den “Rhein-Lippe-Hafen“ – Bebauungsplan Nr. 232. ILS Essen GmbH. Stand: 01.2024

Es werden die möglichen Auswirkungen eines etwaigen Störfalls auf die unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes besonders wertvollen oder besonders empfindlichen Gebiete untersucht. Die Erkenntnisse der „Betrachtung möglicher ökologischer Auswirkungen“ sowie bereits berücksichtigte Vermeidungsmaßnahmen (bspw. stoffliche Einschränkungen, hoher Versiegelungsgrad) werden dargestellt und es wird herausgearbeitet, ob Faktoren, wie die Entfernung zum Plangebiet, die Wetterlage (z.B. Windrichtung und -stärke), Geländegegebenheiten sowie die Lage zu Grund- und Oberflächengewässern Einfluss haben auf die möglichen Auswirkungen. Abschließend erfolgt eine wertende Betrachtung zur Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Störfalls, zum öffentlichen Interesse an der Umsetzung der Planung sowie zu den mangelnden Standort- und Realisierungsalternativen. Das Gutachten ist als Anlage Bestandteil der Begründung.

Bebauungsplan Nr. 232 “Rhein-Lippe-Hafen–Süd“ – Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)/ Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP). ILS Essen GmbH. Stand: 01.2024

Im Rahmen der UVS werden die schutzgutbezogenen Bedeutungen des Plan- und Untersuchungsgebiets dargestellt sowie die zu erwartenden erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt analysiert und bewertet. Zu den betrachteten Schutzgütern zählen der Mensch einschl. der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima/ Luft, Landschaft sowie die Kultur- und Sachgüter. Darüber hinaus erfolgt eine Prognose, wie sich die Umwelt und ihre Bestandteile ohne das geplante Vorhaben entwickeln würden. Abschließend werden Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung empfohlen. Im Rahmen des LBP werden die Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung festgelegt. Darüber hinaus wird im LBP eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung vorgenommen. Die zur Verfügung gestellten Ökokonten für den ermittelten externen Kompensationsbedarf (insg. 888.350 ÖWE) werden aufgeführt. Das Gutachten ist als Anlage Bestandteil der Begründung.

Bebauungsplan Nr. 232 “Rhein-Lippe-Hafen–Süd“ – Artenschutzprüfung. Institut für Landschaftsentwicklung und Stadtplanung Essen GmbH. Stand: 01.2024

Zunächst ist von insgesamt 91 planungsrelevanten Tierarten (Fledermäuse, Vögel, Amphibien, Reptilien) ausgegangen worden, die potenziell durch die Planung betroffen sein könnten. Nach Auswertung der faunistischen Kartierungen und unter Berücksichtigung möglicher bau-, anlage- und betriebsbedingter Auswirkungen der Planung konnte eine Betroffenheit und das Zutreffen von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG für 31 Arten nicht ausgeschlossen werden. Daher werden Vermeidungsmaßnahmen (für Abendsegler, Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleinabendsegler, Kleine Bartfledermaus, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus, Zwergfledermaus,

Bluthänfling, Brandgans, Feldlerche, Flussseeschwalbe, Gartenrotschwanz, Heringsmöwe, Kiebitz, Mäusebussard, Mittelmeermöwe, Nachtigall, Rostgans, Schnatterente, Star, Steinkauz, Sturmmöwe, Waldkauz, Weißstorch, Wiesenpieper, Kleiner Wasserfrosch, Kreuzkröte sowie Zauneidechse) und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, sog. CEF-Maßnahmen für betroffene Brutvögel sowie Fledermausarten formuliert, um das Zutreffen dieser Verbotstatbestände ausschließen zu können. Das Gutachten ist als Anlage Bestandteil der Begründung.

Bebauungsplan Nr. 232 “Rhein-Lippe-Hafen–Süd“ – Landschaftsbildbewertung. ILS Essen GmbH. Stand: 01.2024

Untersucht werden die Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch die geplanten, bis zu 40 m hohen baulichen Anlagen. Ferner wird geprüft, ob und inwieweit die mit der Planung einhergehenden Beeinträchtigungen im Nah- und Fernbereich durch Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen begrenzt werden können und welcher Kompensationsbedarf aufgrund dessen besteht. Das Gutachten ist als Anlage Bestandteil der Begründung.

Hydrogeologische Untersuchung für den Bebauungsplan Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen–Süd" in Wesel. Ingenieurgesellschaft H2P mbH. Stand: 16.12.2020

Im Rahmen des Gutachtens sollen verschiedene Varianten für die Versickerung des im Plangebiet anfallenden Regenwassers entwickelt und geprüft werden. Dazu bedarf es geotechnischer Untersuchungen sowie hydraulischer Berechnungen, die ebenfalls Bestandteil des Gutachtens sind. Insgesamt werden fünf Varianten der Regenwasserversickerung vorgestellt und geprüft. Das Gutachten ist als Anlage Bestandteil der Begründung.

Hydrogeologische Untersuchung für den Bebauungsplan Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen–Süd" in Wesel - Ergänzung. Ingenieurgesellschaft H2P mbH. Stand: 11.05.2021

In Ergänzung zur hydrogeologischen Untersuchung wurden vier Doppelringinfiltrometerversuche in den beiden zur Regenwasserversickerung vorgesehenen Flächen durchgeführt. Die Ergebnisse sollen die Versickerungsfähigkeit der Fläche nachweisen. Ebenso ist eine Erläuterung zu den Ergebnissen der Gutachter enthalten. Die Ergänzung des Gutachtens ist als Anlage Bestandteil der Begründung.

Hydrogeologische Untersuchung für den Bebauungsplan Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen–Süd" in Wesel – 2. Ergänzung. Ingenieurgesellschaft H2P mbH. Stand: 17.05.2021

Die zweite Ergänzung der hydrogeologischen Untersuchung befasst sich mit dem Grundwasserstand im Bereich der zukünftigen Regenversickerungsbecken. Hierbei wird untersucht, ob der Flurstand des Grundwassers ausreichend groß ist. Die zweite Ergänzung des Gutachtens ist als Anlage Bestandteil der Begründung.

Orientierende Gefährdungsabschätzung für eine durch die VEBA OEL AG gepachtete sowie zwei im Eigentum der VEBA OEL AG befindliche Flächen im Hafen Wesel-Emmelsum. Jessberger + Partner. Stand: 24.06.1997

Es wird untersucht, ob durch die langjährige Nutzung als Ölumschlagplatz bzw. Lagerung von Vergaser- und Dieselkraftstoff auf dem südlichen Hafengelände des Rhein-Lippe-Hafens Altlasten im Boden verblieben sind. Dazu wurde eine orientierende Gefährdungsabschätzung mittels 38 Bohrsondierungen in den beiden Untersuchungsgebieten durchgeführt. Das Gutachten ist als Anlage Bestandteil der Begründung.

Ehem. Umschlagsterminal der BP AG am Rhein-Lippe-Hafen Wesel – Rückbau- und Sanierungskonzept. TAUW GmbH. Stand: 09.08.2022

Das Rückbau- und Sanierungskonzept untersucht und beschreibt die notwendigen Arbeitsschritte für den Rückbau des Umschlagterminal auf dem ehemaligen VEBA-Areal. Dabei wird neben den Rückbau- und Abbruchmassen auch der erforderliche Bodenaustausch ermittelt. Das Konzept ist als Anlage Bestandteil der Begründung.

Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem Scoping-Verfahren und der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Die umweltbezogenen Stellungnahmen aus dem Scoping-Verfahren und der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschäftigen sich mit nachfolgend aufgeführten Themen:

  • Hinweis auf mehrere betroffene Ferngasleitungen im Plangebiet und den Ausgleichflächen
  • Plangebiet liegt innerhalb der Berechtsamen auf Erdgas, Steinkohle und Steinsalz
  • Hinweis, dass es kein aktiver Bergbau im Gebiet betrieben wurde
  • Hinweis auf Steinkohle, Steinsalz und Sole verliehenen Bergwerksfeldern verschiedener Eigentümer
  • Hinweis auf Einwirkungsbereich eines geplanten Bergbaus
  • Das prognostizierte Verkehrsaufkommen beachtet nicht alle im Umfeld befindlichen Entwicklungen.
  • Bedarf einer überarbeiteten Verkehrsuntersuchung wird erkannt.
  • Hinweis auf drei Kampfmittelverdachtspunkte im Plangebiet
  • Hinweis auf angemessene Sicherheitsabstände von zwei Betrieben in unmittelbarere Nähe zum Plangebiet
  • Das Überschwemmungsgebiet (ÜSG) Lippe ist vollständig in den Planunterlagen darzustellen
  • Hinweis auf die Festlegungen des Bundesraumordnungsplans Hochwasserschutz
  • Anpassung der textlichen Festsetzungen zur Konkretisierung der zulässigen Nutzungen bzw. Betriebe sowie die Zulässigkeit bestimmter Gefahrenstoffe
  • Hinweis auf die Notwendigkeit der forstrechtlichen Kompensation
  • Anpassung der Darstellung der Flächen für die Ersatzaufforstung
  • Hinweis auf die Nutzung von bereits in Anspruch genommener Flächen in den Ökokonten der Stadt Wesel
  • Erhöhung des Abstands zwischen Ersatzaufforstungen und der Baugrenze
  • Hinweis auf fehlende Rechtsgrundlagen im Umweltbericht
  • Hinweis auf das Herausstellen der Bedeutung des Schutzgut Fläche für das Klima, CO2-Speicherfähigkeit sowie Frischluftproduktion
  • Hervorheben des fortschreitenden Flächenverbrauchs generell und Rückgang an landwirtschaftlich genutzter Fläche im Speziellen
  • Hinweis auf das Schutzgut Boden vor dem Hintergrund der Berücksichtigung aller wichtigen Funktionen des Bodens als CO2-Speicher, Wasserspeicher, Humusbilder und der Bereitstellung landwirtschaftlicher Flächen
  • Im Zusammenhang mit dem Schutzgut Klima wird angemerkt, dass durch die Umsetzung der Planung eine Vielzahl (klein-)klimatischer Funktionen verloren geht, die unzureichend ausgeglichen werden
  • Deutlichere Aussagen beim Schutzgut Mensch werden gefordert
  • Hinweis auf das Fehlen von Aussagen zu Insekten im Artenschutzbericht
  • Verlust von Flächen mit hoher Biodiversität
  • Erhöhung der Verkehrszahlen und einhergehend damit ein Anstieg des CO2-Ausstoß
  • Mögliche Überschneidung von Flächen zur Kompensation des Eingriffs mit bereits durch Dritten abgerufene Flächen zur Kompensation 
  • Möglicher Konflikt zwischen Splittersiedlung und Ansiedlung eines Störfallbetriebs
  • Versorgung der Splittersiedlung mit Trinkwasser
  • Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung: multifunktionaler Einsatz von Ausgleichsflächen, Begründung von Auf- und Abwertungen, Verwendung von Etagenbiotopen, Überarbeitung der begleitenden Karten und Notwendigkeit der ökologischen Baubegleitung einiger Maßnahmen
  • Festsetzung einer Farbgestaltung der Gebäude im Plangebiet
  • Umrechnung verschiedener Bewertungsverfahren für die Ermittlung von Ökopunkten
  • Ergänzung von Informationen zum externen Ausgleich
  • Fehlende artenschutzrechtliche Aussagen im Rückbau- und Sanierungskonzept
  • Hinweis zu den Maßnahmen für Gartenrotschwanz, Steinkauz, Kreuzkröte und Kuckuck
  • Hinweis zu den geplanten CEF (continued ecological functionality) -Maßnahmen
  • Hinweis zu den artenschutzrechtlichen Maßnahmen außerhalb des Plangebiets
  • Verweis auf MULNV-Erlass zur Regenwasserbehandlung
  • Hinweis auf Regen- und Schmutzwasserbehandlung
  • Hinweis auf das Vorhandensein eines Störfallbetriebs und dessen Pipelines in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet
  • Grenzabstände zu den vorhandenen Störfallbetrieben
  • Hinweis auf mögliche Altlasten
  • Hinweis auf die Notwendigkeit der Untersuchung des Baugrunds
  • Besondere Bedeutung der im Plangebiet befindlichen Böden
  • Hinweis auf die notwendige Kompensation des Eingriffs in schutzwürdige Böden
  • Hinweis auf ein mögliches Bodendenkmal in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet, das möglicherweise auch bis in dieses hineinreicht

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken, Einwendungen oder Vorschlägen zum Entwurf abgegeben werden. Stellungnahmen sollen gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauGB elektronisch abgegeben werden.

Stellungnahmen können beispielsweise per Mail (bauleitplanung@wesel.de) oder über ein Online-Formular auf der o.g. Internetseite vorgebracht werden.

Bei Bedarf nimmt das Team Bauleitplanung im Rathaus Wesel, Zimmer 332 bis 334, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel Stellungnahmen auch auf anderem Wege schriftlich oder auch mündlich zur Niederschrift entgegen.

Die Pläne werden während der Dienststunden gerne erläutert und es werden fachliche Auskünfte erteilt.

Telefonkontakte sind eingerichtet unter:

Tel. 0281/203-2416 (Herr Brandenburg)
Tel. 0281/203-2422 (Herr Beier)

Gesprächstermine können auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung vereinbart werden.

Diese Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Stadt Wesel unter www.wesel.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Gleichzeitig sind die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen online einzusehen.

Personenbezogene Daten werden durch die Stadt Wesel auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW) verarbeitet. Die im Bauleitplanverfahren übermittelten Daten und Informationen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens und Wahrung der Beteiligtenrechte verwendet und dauerhaft gespeichert. Zusätzliche Informationen enthält die “Information zum Datenschutz in der Bauleitplanung“, die mitausliegt und zum Download zur Verfügung steht.

Weitere datenschutzrechtliche Hinweise finden Sie auf der Homepage der Stadt Wesel unter folgendem Link: www.wesel.de/datenschutz.

Wesel, den 13.03.2024

Stadt Wesel

Die Bürgermeisterin                                                                              
gez.
Ulrike Westkamp

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Beteiligungsseite mit den zur Einsicht ausliegenden Unterlagen.

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