Inhalt

Veröffentlichung im Internet sowie öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 232 “Rhein-Lippe-Hafen–Süd“ der Stadt Wesel im Ortsteil Wesel-Lippedorf:

Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Anschreiben mit E-Mail vom: 22.03.2024
Frist zur Stellungnahme: 13.05.2024

Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Bekanntmachung vom 23.03.2024.
Zeitraum der Veröffentlichung im Internet und Auslegungszeitraum vom: 23.03.2024 bis 13.05.2024
Auslegungsort: Rathaus (Erweiterung) der Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, Flur vor den Zimmern 332 bis 334, montags bis freitags während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung.

Wichtiger Hinweis:

Der Rat der Stadt Wesel hat in seiner Sitzung am 12.03.2024 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen-Süd" gebilligt und die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung beschlossen.

Ziel des Bebauungsplans ist die Entwicklung eines Sondergebiets Hafen (SO-Hafen).

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken, Einwendungen oder Vorschlägen zum Entwurf abgegeben werden. Stellungnahmen sollen gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauGB elektronisch übermittelt werden.

Stellungnahmen können beispielsweise per E-Mail (bauleitplanung@wesel.de) oder über ein Online-Formular auf dieser Internetseite vorgebracht werden.

Bei Bedarf nimmt das Team Bauleitplanung im Rathaus Wesel, Zimmer 332 bis 334, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel Stellungnahmen auch auf anderem Wege schriftlich oder auch mündlich zur Niederschrift entgegen.

Die Pläne werden während der Dienststunden gerne erläutert und es werden fachliche Auskünfte erteilt.

Gesprächstermine können auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung vereinbart werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

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