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Bauaktenauskunft

Das Bauaktenarchiv der unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Wesel dient in erster Linie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Erledigung dienstlicher Aufgaben und steht der Allgemeinheit grundsätzlich nicht uneingeschränkt zur Verfügung.

Als Serviceleistung werden den Bürgerinnen und Bürgern bzw. Dritten auf Antrag digitale Bauaktenauszüge elektronisch zur Verfügung gestellt, sofern Sie Eigentümer sind oder eine entsprechende Vollmacht vorweisen können und die gewünschten Unterlagen genau bezeichnen können (z.Bsp. Schnitte, Ansichten, Grundrisszeichnungen, Wohnflächenberechnungen, etc.).

Sofern Akten vorhanden sind, werden diese dann für den Antragsteller gesichtet und die Unterlagen, wenn vorhanden, kopiert und übersandt. Dies ist meist mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden.

Ein Termin zur Akteneinsicht wird nach vorherigem schriftlichen oder fernmündlichen  Antrag durch den zuständigen Sachbearbeiter der Bauaufsicht mitgeteilt. Ein Antragsformular halten wir zum Download bereit.

Sollten keinerlei Unterlagen zu dem Objekt vorliegen und sich auch im Stadtarchiv der Stadt Wesel nichts befinden, kann Ihnen auch die Stadt Wesel nicht weiter behilflich sein.

Unterlagen

  • Antrag 
  • Eigentumsnachweis
  • Vollmacht
  • Kostenübernahmeerklärung
  • Sachverständigenbeauftragung durch ein Gericht oder Vollmacht der Grundstückseigentümer
  • ggf. Kopie des Personalausweises
  • Was genau benötigen Sie?  Statik, Wohnflächenberechnung, Bauzeichnungen oder sonstiges? Bitte geben Sie in Ihrem Antrag die genaue Bezeichnung der Unterlagen an. 

Gebühren

  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung
  • Gebührensatzung der Stadt Wesel

 

Formularantrag

Hinweis zum Formular:

Sie können das Formular ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, einscannen und elektronisch per Email an bauordnung@wesel.de übersenden oder postalisch an die Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1 senden. Ein/e Sacharbeiter/in wird sich zwecks Terminabsprache mit Ihnen in Verbindung setzen. Ferner können Sie das Formular ausfüllen, einreichen und nach erfolgter Terminabsprache mit einem/r unserer Mitarbeiter/in im Rathaus vor Ort unterschreiben. 

Kontakt