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Bauberatung

Haben Sie Fragen zu Ihrem Bauvorhaben oder Ihrem Bauantrag oder möchten Sie eine Beschwerde zu einer aktuellen Bebauung einreichen, wenden Sie sich bitte an den/die jeweils zuständige(n) Sachbearbeiter/in des Teams Bauordnung und Denkmalschutz der Stadt Wesel, dessen/deren Name Sie durch Selektion mithilfe der Karte der Bauordnungsbezirke der Sachbearbeiter/innen erfahren. Ihr(e) Sachbearbeiter/in beantwortet ihre Fragen in der Regel persönlich während der Bürgerzeitsprechstunde am Montag, Mittwoch oder Freitag zwischen 8.30 - 12.00 Uhr. Eine Terminabsprache ist nicht zwingend erforderlich.

Aus den erteilten Auskünften der Bauberatung können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden. Sie erhalten nur Ratschläge, die Ihnen bei der Realisierung Ihres Bauvorhabens hilfreich sein können. Rechtsichere Anfragen können nur über einen Antrag auf Vorbescheid (Bauvoranfrage) oder einen Bauantrag geprüft und beantwortet werden.

Fragen bezüglich der Zulässigkeit von Bauvorhaben

Möchten Sie  einen Bauantrag oder einen Antrag auf Vorbescheid stellen und haben Fragen hinsichtlich der Zulässigkeit des von Ihnen geplanten Vorhabens, können Sie sich u.a. zu nachfolgenden Themen beraten lassen:

  • Abgeschlossenheitsbescheinigungen
  • Bebaubarkeit von Grundstücken
  • Beseitigung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen
  • Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen
  • Errichtung, Anbringung und Änderung von Werbeanlagen

Um eine verbindliche, schriftliche Antwort auf Ihre Fragestellung zu bekommen, empfiehlt es sich manchmal jedoch einen Antrag auf Vorbescheid zu stellen. Auch hierzu beraten wir Sie gerne während unserer Sprechzeiten.

Benötigte Unterlagen

Bringen Sie all Ihre Unterlagen, wie z.B. Bauzeichnungen, Lagepläne, etc mit ins Beratungsgespräch.

Gebühren

Für ein Beratungsgespräch werden keine Gebühren erhoben.

Gesetzesgrundlagen

Erforderliche Bauvorlagen

Haben Sie Fragen zu Ihrem Bauantrag oder Ihrem Antrag auf Vorbescheid, können Sie sich hinsichtlich der Antragsunterlagen, die benötigt werden, beraten lassen:

  • Antrag auf Befreiung bzw. Ausnahme von Festsetzungen eines Bebauungsplans
  • Anzeige der Beseitigung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen
  • Antrag auf Vorbescheid (Bauvoranfrage)
  • Bauantrag für die Errichtung und Nutzungsänderung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen
  • Bauantrag für die Errichtung, Anbringung und Änderung von Werbeanlagen

                                                                       

Benötigte Unterlagen
  • Bringen Sie all Ihre Unterlagen, wie z.B. Bauzeichnungen, Lagepläne, etc mit ins Beratungsgespräch.                         

Gebühren
  • Für ein Beratungsgespräch werden keine Gebühren erhoben   
Hinweise
  • Der Bauantrag und die Bauvorlagen für die Errichtung oder Änderung von Gebäuden sind von dem/der bauvorlageberechtigtem/n Entwurfsverfassenden,z.B. Architekt/in zu unterschreiben.

Kontakt