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Antragsverfahren für Veranstalter

Förderung

Die Stadt Wesel als Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt einen Zuschuss zu den Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Die folgenden Förderbereiche sind:

  • Kinder- und Jugendfreizeiten
  • Internationale Jugendarbeit
  • Schulungs- und Bildungsmaßnahmen
  • Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen von Jugendgruppenleiter*innen

Zuwendungsempfänger sind die nach § 75 Kinder- und Jugendhilfegesetz anerkannten freien Träger der  Jugendhilfe sowie Jugendgruppen und Initiativen, die die Voraussetzungen des § 74 Abs. 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz erfüllen.

 

Verfahren

Die Träger beantragen bis spätestens 31. März jeden Jahres die Förderung Ihrer Angebote der Kinder- und Jugendarbeit über den unten stehenden Link. Später beim Fachbereich  Jugend  eingehende Anträge können nur in der Reihenfolge ihres Eingangs im Rahmen der noch verfügbaren Haushaltsmittel berücksichtigt werden.
 

Die  Antragsteller  erhalten  über  die  Höhe  des  Stadtzuschusses  einen Bewilligungsbescheid.  Nach Eingang der rechtsverbindlichen Erklärung, dass die Bedingungen des Bewilligungsbescheides akzeptiert werden, werden 80 % des bewilligten Zuschusses sowie ggf. des Verwaltungskostenzuschusses ausgezahlt. Der Restliche Förderbetrag wird nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.

Über die Verwendung der Maßnahmenzuschüsse hat der Empfänger einen Verwendungsnachweis gemäß Vordruck einzureichen. Dem Verwendungsnachweis sind im Einzelnen beizufügen:

  • Teilnahmeliste gem. Vordruck
  • Programm (mit zeitlicher Darstellung)

Der Verwendungsnachweis ist bis sechs Wochen nach Maßnahmenschluss, spätestens jedoch bis zum 31. Oktober des Jahres vorzulegen.

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