Inhalt

Schulordnung der Musik- und Kunstschule der Stadt Wesel

1. Aufgabe

Die MKS ist eine Unterrichts- und Bildungseinrichtung der Stadt Wesel und soll die musikalischen Fähigkeiten der Musikinteressierten erschließen und fördern. Die Heranbildung des Nachwuchses für das Laienmusizieren, die Begabtenförderung sowie die studienvorbereitende Fachausbildung sind ihre besonderen Aufgaben.

Der Verwirklichung dieser Ziele dienen die Musikalische Früherziehung und die Musikalische Grundausbildung für Kinder, der Instrumental- und Vokalunterricht, Ballett und Bildnerisches Gestalten sowie Ergänzungskurse.

2. Aufbau

Die Ausbildung gliedert sich in Anlehnung an den Strukturplan und den Lehrplan des Verbandes Deutscher Musikschulen e.V. (VdM) in folgenden Stufen:

2.1 Grundstufe
  1. Musikgarten für Kleinkinder mit einem Elternteil (Dauer: bis 2 Jahre)
  2. Musikkarussell für 3-jährige Kinder mit einem Elternteil (Dauer: 1 Jahr)
  3. Musikalische Früherziehung für Kinder ab ca. 4 Jahre (Dauer: 2 Jahre)
  4. Musikalische Grundausbildung für Kinder ab ca. 6 Jahre (Dauer: 2 Jahre)
2.2 Unterstufe
Musik:
  • Eintrittsalter und Dauer individuell verschieden
  • die Unterstufe beginnt mit Gruppen- oder Einzelunterricht, ergänzt durch – soweit angeboten - Sing- und Spielkreise
  • Eintritt in der Regel nach Teilnahme an einem unter 2.1 genannten Kurs, aber auch ohne Vorkenntnisse
Bildnerisches Gestalten:
  • Eintrittsalter individuell verschieden
  • Dauer 2 Jahre
Ballett: 
  • Eintrittsalter: 5 - 8 Jahre 
  • späterer Einstieg möglich
2.3 Mittelstufe
Musik:
  • Eintritt nach erfolgreichem Abschluss der Unterstufe 
  • Dauer: individuell verschieden 
  • In der Mittelstufe passen Fachleitung/Schulleitung in Absprache mit Fachlehrern und Eltern die Unterrichtsform an die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft des Schülers/der Schülerin an. Ergänzt wird die Ausbildung durch Sing- und Spielkreise, Orchester, Kammermusik, Theorie und Gehörbildung 
Bildnerisches Gestalten:
  • Eintrittsalter nach Abschluss der Unterstufe 
  • Dauer: individuell verschieden
Ballett:
  • Eintritt nach Abschluss der Unterstufe
2.4 Oberstufe
Musik:
  • Eintritt nach erfolgreichem Abschluss der Mittelstufe
  • Dauer: individuell verschieden 
  • In der Oberstufe erhalten die Schüler*innen nach Möglichkeit Einzelunterricht,

ergänzt durch Sing- und Spielkreise, Orchester, Kammermusik, Theorie und Gehörbildung

Bildnerisches Gestalten:
  • Eintritt nach Abschluss der Mittelstufe
  • Dauer: individuell verschieden
  • Mappenkurse zur Berufsvorbereitung
Ballett:
  • Eintritt nach Abschluss der Mittelstufe

 3. Unterrichtsformen

Jedes Unterrichtsangebot kann nur einmal pro Woche in Anspruch genommen werden. Es ist nicht übertragbar und gilt nur für die bzw. den jeweils angemeldeten Schüler*in im angemeldeten Unterrichtsfach.>

3.1 Musikgarten für Kleinkinder: wöchentlich eine Unterrichtseinheit à 45 Minuten

3.2 Musikkarussell für 3jährige Kinder:  wöchentlich eine Unterrichtseinheit à 45 Minuten

3.3 Musikalische Früherziehung für ca. 4jähr. Kinder: wöchentlich eine Unterrichtseinheit à 60 Minuten

3.4 Musikalische Grundausbildung für ca. 6jähr. Kinder: wöchentlich eine Unterrichtseinheit à 75 Minuten

3.5 Instrumentaler Gruppenunterricht

  • in Gruppen zu 2 Schüler*innen oder in Gruppen ab 3 Schüler*innen: jeweils wöchentlich eine Unterrichtseinheit à 45 Minuten oder
  • in einer Gruppe zu 4 Schüler*innen: wöchentliche Unterrichtseinheit à 60 Minuten

3.6 andere Unterrichtseinheiten
(z. B. 2er-Gruppen für 60 Minuten oder 75 Minuten, Einzelunterricht zweimal pro Woche 30 Minuten oder einmal pro Woche 60 Minuten) sind nach Absprache möglich. 
Die Entscheidung darüber trifft die Fachbereichsleitung/Schulleitung nach pädagogischen Kriterien.

3.7 Instrumentaler Einzelunterricht: 
wöchentlich eine Unterrichtseinheit à 45 Minuten oder à 30 Minuten 

3.8 Ensemble/Ergänzungsfächer wie Sing- und Spielkreise, Chor, Orchester, Kammermusik und allgemeine Musiklehre / Theorie und Gehörbildung: 
wöchentlich mit unterschiedlichen Unterrichtseinheiten

3.9 Ballett:
Jeweils wöchentlich eine Unterrichtseinheit à 45 Minuten, für Fortgeschrittene à 60 Minuten

3.10 Neue Unterrichtsformen wie Kurse, Workshops und Projekte mit zeitlicher Begrenzung:
Dauer je nach Bedarf individuell verschieden

3.11 Bildnerisches Gestalten:
wöchentlich eine Unterrichtseinheit à 75 Minuten

3.12 Mappenkurs:
wöchentlich eine Unterrichtseinheit à 105 Minuten

4. Fächer

Folgende Instrumental-/Vokalfächer werden angeboten:

  • Streichinstrumente (Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass)
  • Holzblasinstrumente (Block-/Querflöte, Klarinette, Saxophon, Fagott)
  • Blechblasinstrumente (Trompete, Horn, Posaune, Tuba, Euphonium)
  • Schlaginstrumente
  • Tasteninstrumente (Akkordeon, Keyboard, Klavier)
  • Zupfinstrumente (E-Gitarre, E-Bass, Gitarre)

4.1 Sofern ein fachbezogenes Ensemble/Ergänzungsfach besteht, sind die Schüler*innen der Unter- bis Oberstufe verpflichtet, daran teilzunehmen. Dies ist verbindlicher Bestandteil des Unterrichtsprogramms.

4.2 Die Einteilung zu Ensemble/Ergänzungsfächern nimmt unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes und der Interessen des Schülers/der Schülerin der Fachleiter/die Fachleiterin in Absprache mit dem Hauptfachlehrer/der Hauptfachlehrerin vor.

4.3 Von der Verpflichtung zum Besuch eines Ergänzungskurses kann der/die Schüler*in im begründeten Ausnahmefall befreit werden. Schriftliche Anträge sind an die MKS zu richten. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.

5. Schuljahr

5.1 Das Schuljahr der MKS beginnt am 01.04. und endet am 31.03. eines jeden Kalenderjahres.

5.2 Die Ferien- und Feiertagsordnung für die allgemeinbildenden Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen gilt auch für die MKS. Dies trifft jedoch nicht für die beweglichen Ferientage zu.

6. Anmeldung

6.1 Die Anmeldung erfolgt online unter https://anmeldung.virtuoso-support.de/wesel/?id=1002. Die Aufnahme erfolgt in der Regel zu Beginn eines neuen Schuljahres (01. April). Die Bereitstellung eines Unterrichtsplatzes richtet sich nach den Aufnahmemöglichkeiten der Schule sowie pädagogischen Erwägungen

6.2 Mit der Anmeldung werden die Schulgeldordnung und die Schulordnung in der jeweils gültigen Fassung anerkannt.

7. Datenschutz

Die Musikschule benötigt persönliche Angaben um eine Anmeldung bearbeiten zu können. Die Daten werden ausschließlich für diese Zwecke verwandt und nur im Rahmen datenschutzrechtlicher Zulässigkeit an Dritte weitergegeben. Mit der Anmeldung wird eine Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 a) EU-DSGVO in die Verarbeitung der Daten erteilt. Die Einwilligung ist freiwillig; jedoch kann ohne entsprechende Einwilligung die Anmeldung nicht bearbeitet werden. Die Einwilligung ist jederzeit formlos für die Zukunft widerrufbar. Die Daten werden gelöscht, soweit sie für diesen Zweck nicht mehr benötigt werden.
Es besteht jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung der erfassten personenbezogenen Daten, Widerspruch sowie Datenübertragbarkeit entsprechend der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) sowie des Datenschutzgesetzes NRW. Diesbezügliche Fragen können an die für die Verarbeitung verantwortliche Stelle, Musik- und Kunstschule Wesel, An der Zitadelle 13, 46483 Wesel, Tel. 0281-23890; E-Mail musikschule@wesel.de oder den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, Tel. 0281-203-2475, E-Mail: rechtsservice@wesel.de gerichtet werden. Ferner besteht ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde -www.ldi.nrw.de-.

8. Kündigung

Die Kündigung ist nur zum 01.04. und zum 01.10. eines Jahres möglich. 

Sie erfolgt schriftlich durch die Erziehungsberechtigten oder online und muss bis spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin, also am 28./29.02. bzw. 31.08. im Sekretariat der MKS vorliegen. Mündliche Kündigungen sind unwirksam.

  • Volljährige Schüler*innen können selbst kündigen.
  • Wird ein Fach neu begonnen, kann der Unterricht während einer Einführungszeit von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt schriftlich zum Ende des dritten Unterrichtsmonats durch eine/n Erziehungsberechtigte/n bzw. den/die volljährigen Schüler*in.
  • Das Unterrichtsverhältnis kann mit einer Frist von einem Monat aus schulischen oder pädagogischen Gründen durch die MKS gekündigt werden.
  • Die wiederholte Nichteinhaltung der Zahlungspflicht führt zum Unterrichtsausschluss durch die MKS.

9. Pflichten Schule und Schüler*innen

9.1 Der Unterricht findet montags bis freitags - in der Regel nachmittags – für Schüler*innen der Mittel- und Oberstufe ggf. auch abends- und für nicht schulpflichtige Kinder der Grundstufe ggf. auch vormittags statt.

9.2 Der Unterricht findet im Schulgebäude der MKS (An der Zitadelle 13, 46483 Wesel) oder an anderen vom Schulträger zu bestimmenden Unterrichtsorten statt.

9.3 Die Schüler*innen sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht, an den Ensemble/Ergänzungsfächern und an den Musikschulveranstaltungen verpflichtet. Versäumt ein/e Schüler*in den Unterricht, muss er/sie vom Erziehungsberechtigten bei der Lehrkraft entschuldigt werden. Es besteht kein Anspruch auf Ersatzunterricht. Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen kann zum Ausschluss vom Unterricht führen. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung.

9.4 Der Unterricht erfolgt nach den Richtlinien (Lehrpläne) des Verbandes deutscher Musikschulen e.V. (VdM).

9.5 Der/die Schüler*in soll wenigstens einmal pro Jahr öffentlich vorspielen.

9.6 Öffentliche Auftritte von Schüler*innen der MKS und die Teilnahme an Wettbewerben bedürfen der Genehmigung durch die Lehrkraft.

9.7 Der Unterricht wird grundsätzlich als Präsenzunterricht durchgeführt.

Für Zeiten einer gesetzlichen, durch Rechtsverordnung oder behördlich angeordneten Schließung der Musik- und Kunstschule gilt folgendes:

  • Der Unterricht im Instrumental-Bereich wird über digitale Medien erteilt.
  • In der Musikalischen Früherziehung werden den Teilnehmer*innen Unterrichtsinhalte per Mail und über Online-Tutorials zur Verfügung gestellt
  • Unterrichte, die nicht digital angeboten werden können, werden ausgesetzt oder verlegt.

Für Zeiten einer gesetzlichen, durch Rechtsverordnung oder behördlich angeordneten Personenreduzierung in den Räumlichkeiten der Musik- und Kunstschule gilt folgendes:

  • Der Unterricht im Instrumental-Bereich wird im Präsenzunterricht oder über digitale Medien erteilt. 
  • Der Unterricht in der Musikalischen Früherziehung findet im Präsenzunterricht statt oder es werden den Teilnehmer*innen Unterrichtsinhalte per Mail und über Online-Tutorials zur Verfügung gestellt.
  • Unterrichte, die nicht digital angeboten werden können, werden ausgesetzt oder verlegt.

Die Verlegung/bzw. das Nachholen des Unterrichts erfolgt in Absprache mit den Schüler*innen/deren Erziehungsberechtigten. Dazu bietet die MKS zwei alternative - praktikabel erscheinende Ersatztermine an.

10. Instrument

10.1 Der/die Schüler*in soll das für seinen/ihren Unterricht erforderliche Instrument besitzen.

10.2 Im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten können schuleigene Instrumente verliehen werden. Die Leihdauer ist für ein Jahr garantiert. Darüber hinaus kann die Leihdauer verlängert werden, solange die Musik- und Kunstschule keinen Eigenbedarf anmeldet. In diesem Fall ist das Instrument mit Ablauf des Monats zurückzugeben. Die Instrumente sind gegen Verlust und Beschädigung zu versichern. Die Versicherungsbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages. Für Verlust oder Beschädigung des Zubehörs hat der/die Mieter/-in selbst einzustehen. Die Höhe der Miete für Instrumente richtet sich nach der jeweils geltenden Schulgeldordnung.

10.3 Instrument und Zubehör dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. 

10.4 Aus schulischen Gründen, bei unsachgemäßer Behandlung oder einem Verstoß gegen Ziffer 9.3 der Schulordnung kann die Schulleitung eine unverzügliche Rückgabe des Instruments nebst Zubehör verlangen. 

11. Mitwirkung der Erziehungsberechtigten und der Schüler/innen

11.1 Alle Eltern von Kindern, die die MKS besuchen, bilden die Elternversammlung und wirken an der Gestaltung des Schullebens mit. Sitzungen der Elternversammlung finden mindestens einmal jährlich (und zwar zu Beginn des Schuljahres) statt. Sie ist ohne Rücksicht der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

11.2 Die Elternversammlung wählt zu Beginn des Schuljahres zwei Elternsprecher*innen, die in dieser Funktion gleichzeitig Mitglieder des Beirates der MKS werden, sowie zwei Vertreter*innen.

11.3 Alle Schüler*innen, die zu Beginn des Schuljahres das 12. Lebensjahr vollendet haben, bilden die Schülerversammlung und wirken an der Gestaltung des Schullebens mit. Sitzungen der Schülerversammlung finden mindestens einmal jährlich (und zwar zu Beginn des Schuljahres) statt. Sie ist ohne Rücksicht der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

11.4 Die Schülerversammlung wählt zwei Schülersprecher*innen, und zwar eine(n) für die 12 bis 15-jährigen Schüler*innen und eine(n) für die über 15 Jahre alten Schüler*innen und die Vertreter*innen. Die gewählten Schülersprecher*innen gehören als Vertreter der Schülerschaft dem Beirat der MKS an.

12. Aufsicht

Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts. 

13. Gesundheitsbestimmungen

Bei ansteckenden Krankheiten gelten die Gesundheitsbestimmungen der allgemeinbildenden Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Lehrkräfte sind über vorliegende Beeinträchtigungen (wie z. B. psychische Erkrankungen, Lernbehinderungen u. ä.) zu informieren.

14. Inkrafttreten

Die Schulordnung tritt am 01.01.2021 in Kraft, gleichzeitig tritt die Schulordnung vom 01.05.2019 außer Kraft.

Wesel, den 16.12.2020

STADT WESEL
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
gezeichnet
Rainer Benien

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