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Kommunalwahl 2025 - Stichwahl am 28. September 2025

Am vergangenen Sonntag, 14. September 2025, wurden in Nordrhein-Westfalen neue Kreis- und Stadträte sowie Landräte und Bürgermeister/innen gewählt. In einigen Regionen kommt es zu Stichwahlen am 28. September 2025.

Da bei der Landratswahl kein/e Bewerber/in die notwendige absolute Mehrheit erzielen konnte, wird es am 28. September 2025 zu einer Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern Ingo Brohl (CDU) und Dr. Peter Paic (SPD) kommen.

Auch bei der Bürgermeisterwahl konnte kein/e Bewerber/in die notwendige absolute Mehrheit erzielen. Hier kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern André Nitsche (CDU) und Rainer Benien (SPD).

Wähler/innen können mit ihren Wahlbenachrichtigungen und dem Personalausweis am 28. September 2025 ihre Stimme abgeben. Die Wahlräume bleiben gleich.

(Hinweis: Es werden keine neuen Benachrichtigungen verschickt, die alten sind weiterhin gültig. Falls Sie Ihre Unterlagen nicht mehr haben, können Sie auch Ihren Personalausweis vorzeigen.)

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle, die zur Kommunalwahl am 14. September 2025 (Hauptwahl) im Wählerverzeichnis der Stadt Wesel eingetragen waren.

Wahlhilfen für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte

Auskunft zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte und die akustischen Stimmzettel können Sie unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 0009671 erhalten. Die Rufnummer ist täglich 24 Stunden erreichbar.

Da sowohl bei der Landratswahl sowie auch bei der Bürgermeisterwahl eine Stichwahl durchgeführt wird, sind die Stimmzettel am unteren Rand mit Löchern zu deren Unterscheidung wie folgt versehen:

1 Loch=Stimmzettel für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Wesel
4 Löcher=Stimmzettel für die Wahl der Landrätin/des Landrates des Kreises Wesel

Weitere Informationen erhalten Interessierte beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. unter: www.bsvw.org/kommunalwahl2025/.

Informationen in Leichter Sprache erhalten Sie in der Broschüre "Wahlen schnell erklärt! Ihre Stimme zählt!" der Landeszentrale für politische Bildung NRW. Die Broschüre steht ebenfalls unter "Links" zur Verfügung.

Zuzug/Umzug/Fortzug

Wahlberechtigte bleiben im gleichen Stimmbezirk wahlberechtigt, wie zur Hauptwahl am 14. September 2025.

Briefwahl

Da das Wahlergebnis vom 14.09.2025 zunächst in den Wahlausschusssitzungen der Stadt Wesel am 16.09.2025 sowie des Kreises Wesel am 18.09.2025 festgestellt werden muss, können die Briefwahlunterlagen für die notwendige Stichwahl frühestens am Freitag, den 19.09.2025, ausgestellt und ausgehändigt bzw. verschickt werden.

Wer am 28. September 2025 nicht persönlich in seinen Wahlraum gehen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme per Brief abzugeben.
Jede wahlberechtigte Person, die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.

Sollten Sie bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl gleichzeitig auch die Briefwahlunterlagen für eine etwaige Stichwahl am 28.09.2025 beantragt habe, so werden Ihnen die Briefwahlunterlagen im Falle einer Stichwahl automatisch zugeschickt. Eine erneute Beantragung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Wenn Sie nicht bereits im Zuge der Hauptwahl einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für die Stichwahl mit beantragt haben, können Sie bis 24.09.2025, 14 Uhr unser Online-Formular nutzen.

Selbstverständlich können Sie Ihren Antrag auch in jeder anderen Schriftform (formlos per E-Mail an wahlen@wesel.de, per Fax oder per Brief) stellen. Eine telefonische Antragstellung ist allerdings nicht möglich.
Der persönlich zu stellende Antrag muss den Familiennamen und die Vornamen, die Anschrift und das Geburtsdatum enthalten. Zusätzlich kann eine alternative Versandadresse angegeben werden.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss darüber hinaus die Berechtigung dazu durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen.

Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 26. September 2025, 15 Uhr, im Wahlbüro der Stadt Wesel, Zimmer 115, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, beantragt werden.
Bitte beachten Sie die mehrtägigen Postlaufzeiten, auf die das Wahlbüro keinen Einfluss hat. Eine Zustellung bis zum nächsten Tag ist nicht sichergestellt!

Sollte Ihnen ein beantragter Wahlschein nicht zugestellt werden oder Sie haben ihn verloren, so kann Ihnen bis spätestens Samstag, 27. September 2025, 12 Uhr, nach einer entsprechenden Erklärung Ihrerseits ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Bitte setzen Sie sich in diesem Fall rechtzeitig mit dem Wahlbüro der Stadt Wesel in Verbindung. Falls bereits ein Wahlschein für Sie ausgestellt wurde, ist die Stimmabgabe nur noch mit diesem Wahlschein möglich. Im Wahlraum sind Sie ohne diesen Wahlschein nicht mehr wahlberechtigt.

Der Wahlbrief muss bis 16 Uhr am Wahlsonntag (28. September 2025) bei der Stadt Wesel eingegangen sein.
Wahlbriefe können am Wahlsonntag nicht im Wahlraum abgegeben/entgegengenommen werden! Nutzen Sie an diesem Tag bis spätestens 16 Uhr bitte den Hausbriefkasten des Rathauses der Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel.

Öffnung des Wahlbüros

Das Wahlbüro der Stadt Wesel hat ab dem 11.08.2025 zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag - Mittwoch8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag8:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag, 26.09.20258:00 Uhr -15:00 Uhr
Samstag, 27.09.20258:00 Uhr -12:00 Uhr

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