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Gewerbestelle

Fußgängerzone

Die Gewerbeordnung geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus. Jedermann hat somit zu allen gewerblichen Tätigkeiten, sofern die eventuell bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Zugang.

Die gewerbliche Tätigkeit ist der zuständigen Behörde anzuzeigen. Für das Stadtgebiet Wesel ist die zuständige Behörde die Gewerbestelle der Stadt Wesel.

Aufgaben der Gewerbestelle

Nähere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeitern der Gewerbestelle.

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