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Versteigerungs- und Pfandleihgewerbe

Das selbstständige Betreiben des Versteigerergewerbes und das selbstständige Betreiben eines Gewerbes als Pfandleiher oder Pfandvermittler sind erlaubnispflichtig nach § 34 und §34b Gewerbeordnung.

Als Antragsteller/in müssen Sie die folgenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen:

  • Persönliche Zuverlässigkeit
  • Erforderliche Mittel.

Für die Genehmigungserteilung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister "zur Vorlage bei einer Behörde"
    (zu beantragen im Bereich Bürgerdienste)

Für das Pfandleihgewerbe sind weitere individuelle Unterlagen notwendig, die Sie bei nach Antragstellung vorlegen müssen. 

Anmeldung von Versteigerungen

Versteigerungen sind bei der Gewerbestelle und der Industrie- und Handelskammer mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung anzuzeigen (§ 3 Versteigerungsordnung).

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