Inhalt

Veröffentlichung im Internet sowie öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 155 "An der Bocholter Bahn" der Stadt Wesel

Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Anschreiben mit E-Mail vom: 11.07.2025
Frist zur Stellungnahme: 18.08.2025

Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Bekanntmachung vom 10.07.2025.
Zeitraum der Veröffentlichung im Internet und Auslegungszeitraum: 14.07.2025 bis 18.08.2025
Auslegungsort: Rathaus (Erweiterung) der Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, Flur vor den Zimmern 332 bis 334, montags bis freitags während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung.

Wichtiger Hinweis:

Der Rat der Stadt Wesel hat in seiner Sitzung am 08.07.2025 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 155 "An der Bocholter Bahn" gebilligt und die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung beschlossen.

Planungsziel ist der Lückenschluss der neuen Planstraße, die am Kreuzungspunkt Emmericher Straße / Holzweg / Julius-Leber-Straße beginnt und am Kreuzungspunkt Hamminkelner Landstraße / Friedrich-Geselschap-Straße / Zufahrt Berufskolleg Wesel endet. Zudem wird eine Park & Ride Anlage geplant. Südlich der Planstraße soll das vorhandene Mischgebiet (MI) erweitert werden. Im nördlichen Bereich entlang der Bocholter Bahn wird eine Versickerungs- und MSPE-Fläche geplant.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken, Einwendungen oder Vorschlägen zum Entwurf abgegeben werden. Stellungnahmen sollen gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauGB elektronisch übermittelt werden.

Stellungnahmen können beispielsweise per E-Mail (bauleitplanung@wesel.de) oder über ein Online-Formular auf dieser Internetseite vorgebracht werden.

Bei Bedarf nimmt das Team Bauleitplanung im Rathaus Wesel, Zimmer 332 bis 334, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel Stellungnahmen auch auf anderem Wege schriftlich oder auch mündlich zur Niederschrift entgegen.

Die Pläne werden während der Dienststunden gerne erläutert und es werden fachliche Auskünfte erteilt.

Gesprächstermine können auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung vereinbart werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Downloads

 

Formulare

Online Beteiligungsformular

Kontakt