Das STADTRADELN 2025 war für die Stadt Wesel ein Erfolg. Insgesamt nahmen in diesem Jahr 1.692 aktive Fahrradfahrer*innen in 70 Teams an der Aktion teil. Gemeinsam legten sie ca. 322.640 km zurück und vermieden damit ca. 52 Tonnen CO2. Im Vorjahr nahmen 1.439 Bürger*innen in 86 Teams teil und radelten zusammen 292.220 Kilometer, wodurch ca. 50 Tonnen CO2 vermieden werden konnten.
Ende Juni hat Bürgermeisterin Ulrike Westkamp, die Partnerstadt Salzwedel in Sachsen-Anhalt besucht. Anlass waren zwei gleichzeitig stattfindende Feste. Dabei kamen verschiedene Besonderheiten zusammen.
Am 15. November 2025 findet in der Musik- und Kunstschule Wesel der NRW Jugend-Gitarrenwettbewerb statt. Dieser steht allen Jugendlichen verschiedener Jahrgänge offen, die ihren Wohnsitz in NRW haben und nicht bereits Musik studieren.
Mit der Erweiterung der „FrauenWege“ in der Sandstraße in Wesel werden drei Gedenktafeln für bemerkenswerte Weseler Frauen eingeweiht. Die Tafeln erinnern an das Engagement und die spannenden Lebensgeschichten dieser inspirierenden Persönlichkeiten. So haben Interessierte die Möglichkeit, ihre Geschichten zu entdecken, während sie durch die Sandstraße schlendern.
In diesem Jahr feiert Wesel mit großer Vorfreude das 45. PPP-Stadtfest – ein Jubiläum, das die besondere Bedeutung dieses Festes unterstreicht. „Das PPP-Stadtfest hat nicht nur einen hohen Bekanntheitsgrad in unserer Region, sondern ist ein echtes Markenzeichen unserer Stadt“, betont Rainer Benien. Vom 01. bis 03. August verwandelt sich Wesel in eine lebendige Festmeile voller Erlebnisse, Emotionen und Begegnungen.
Die amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Wesel werden in einem Amtsblatt veröffentlicht. Es erscheint bei Bedarf und steht kostenlos im Internet zur Verfügung. Das Amtsblatt ist im Amtsblattinformationssystem unter https://abi.wesel.de abrufbar. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, es als Newsletter per E-Mail zu abonnieren. Weitere Informationen, unter anderem zum Erhalt von gedruckten Exemplaren, finden Sie im Amtsblattinformationssystem.
Aufgrund der §§ 27 Abs. 1, Abs. 4 S. 1; 31 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz - (OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV NRW S. 528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.12.2024 (GV NRW S. 1184), hat der Rat der Stadt Wesel in seiner Sitzung am 20.05.2025 folgende Satzung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Wesel vom 04.07.2012 beschlossen:
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, und der §§ 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen, hat der Rat der Stadt Wesel in seiner Sitzung am 20.05.2025 folgende Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wesel vom 20.03.2002 in der Fassung vom 08.11.2017 beschlossen:
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wesel hat in seiner Sitzung am 25.03.2025 - gemäß § 196 Baugesetzbuches (BauGB) und gemäß § 37 Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW) in der jeweils zurzeit gültigen Fassung - die Bodenrichtwerte (BRW) und die Immobilienrichtwerte (IRW) zum Stichtag 01.01.2025 für das Stadtgebiet Wesel ermittelt und beschlossen.