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Sorgeerklärung Beurkundung

Termin vereinbaren!

Bitte vereinbaren Sie unbedingt vorab einen Termin für die Beurkundung. Bei der Terminvereinbarung kann auch abgeklärt werden, ob und welche weiteren Unterlagen mitzubringen sind. 

Welche Erklärungen können beim Jugendamt beurkundet werden?

  • Anerkennung der Vaterschaft
  • Zustimmung der Mutter zur Anerkennung der Vaterschaft
  • Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt
  • Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgeerklärung)

Diese Auflistung ist nicht abschließend. Der Katalog der beim Jugendamt möglichen Beurkundungen findet sich Im § 59 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII).

Welche Unterlagen sind erforderlich?

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • Weitere Unterlagen im Einzelfall.

Es entstehen keine Gebühren.

Öffnungszeiten

Sie erreichen uns montags bis freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr und montags bis donnerstags von 14 Uhr bis 16 Uhr sowie nach vorheriger Vereinbarung.

Hinweis: Beurkundungen können auch bei der jeweiligen Kreisverwaltung vorgenommen werden.

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