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Verfahrenslotsin

Was ist eine Verfahrenslotsin?

Verfahrenslotsen sind Ansprechpersonen für junge Menschen bis zum 26. Lebensjahr mit (drohenden) Behinderungen sowie deren Familien. 

Sie sollen junge Menschen und deren Familien durch das komplexe Sozialleistungssystem der Eingliederungshilfe mit den unterschiedlichsten Leistungsansprüchen und Zuständigkeiten führen.  

 

Was ist Eingliederungshilfe?

Eingliederungshilfe soll Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer (drohenden) körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern. Sie soll dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.

Ziel ist es, die wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu unterstützen. 

Wer kann sich an die Verfahrenslotsin wenden? 
  • Junge Menschen bis zum 26. Lebensjahr mit (möglichen) Ansprüchen auf Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) bzw. § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung),
  • Erziehungs- und Personensorgeberechtigte (Eltern, Vormünder, Ergänzungspfleger),
  • Mütter und Väter (unabhängig vom sorgerechtlichen Status),
  • Junge Volljährige (auch bei Vorliegen einer gesetzlichen Betreuung),
  • Pflegeeltern und alle Personen, die eine entsprechende Erziehungsvollmacht besitzen.
Wobei kann die Verfahrenslotsin unterstützen?

Ein persönliches Gespräch zur Erfassung der individuellen Situation steht am Anfang der Beratung. Welche Beeinträchtigungen liegen vor? Welche Hemmnisse an der Teilhabe in der Gesellschaft sind vorhanden? Welche Wünsche oder Probleme werden geäußert? 

Das sind die Kernfragen der Verfahrenslotsin im Erstberatungsgespräch. Danach geht es um eine realistische Einschätzung des Hilfebedarfs und den Verweis an den zuständigen Leistungsträger beziehungsweise an weitere Stellen im regionalen Hilfenetzwerk. Je nach Auftrag der Anspruchsberechtigten kann zudem eine darüberhinausgehende Kontaktvermittlung und Informationseinholung stattfinden.

Zu den Angeboten der Verfahrenslotsin gehören:
  • Erfassen der Anliegen und Bedarfe von jungen Menschen und deren Familien,
  • Beratung über Rechte und mögliche Ansprüche der Eingliederungshilfe,
  • Vermittlung zwischen verschiedenen Leistungsträgern durch Einordnung und Erläuterung gegenüber den Leistungsberechtigten,
  • Unterstützung im Zuständigkeitsübergang zu anderen Eingliederungs- oder Rehabilitationsträgern (Kindergarten/Schule, Schule/Beruf),
  • Vermittlung von Ansprechpartner*innen bei anderen Leistungsträgern,
  • Unterstützung bei der Antragsstellung,
  • Unterstützung beim Verstehen und Einordnen von Bewilligungs- und Ablehnungsentscheidungen,
  • Begleitung zu Terminen und Teilnahmen an Planverfahren und –konferenzen.
Wie berät die Verfahrenslotsin?  

Die Beratung erfolgt freiwillig, kostenlos, unabhängig und unterliegt der Schweigepflicht.

Termine sind nach Vereinbarung sowohl im häuslichen Umfeld als auch im Büro der Verfahrenslotsin möglich. 

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